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Abstimmungen ZG Beitritt zum Hooligan-Konkordat bewegt in Zug die Gemüter

Das Zuger Stimmvolk entscheidet am 22. September über den Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat. Die Befürworter versprechen sich mehr Sicherheit bei Sportveranstaltungen. Für die Gegner genügt das strenge Zuger Polizeigesetz.

Der Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat ist im Kanton Zug umstritten. Dies zeigte bereits die Debatte im Parlament. In geheimer Abstimmung hatte das Zuger Parlament im Mai nur knapp, mit 38 zu 33 Stimmen beschlossen, dem verschärften Hooligan-Konkordat beizutreten. Noch in der gleichen Sitzung wurde das sogenannte Behördenreferendum ergriffen, so dass nun das Volk das letzte Wort hat.

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Das Hooligan-Konkordat ist in Zug umstritten (5.9.2013)
04:06 min
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Die Gegner des verschärften Hooligan-Konkordats sprechen von Kollektivbestrafung. Anstatt Verursacher von Gewalt konsequent zu bestrafen, würden friedliche Matchbesucher durch Massnahmen wie Alkoholverbote in und um Fussball- und Eishockeystadien, ID-Kontrollen oder Ganzkörper-Durchsuchungen bevormundet. Dazu komme, dass Zug bereits ein strenges Polizeigesetz kenne, welches man aber konsequent durchsetzen müsse, sagte Stefan Gisler, Alternativ-Grüner Kantonsrat und Mitglied des Gegnerkomitees.

Die Befürworter nehmen diese Einschränkungen in Kauf. «Mit diesen kleinen Eingriffen in die persönliche Freiheit kann die Sicherheit aller verbessert werden», sagte CVP-Kantonsrat und Konkordat-Befürworter, Andreas Hausherr. Zusätzlich zu den heutigen Vorschriften könnten künftig Rayonverbote bis zu drei Jahren oder obligatorische Fan-Transporte bei Hochrisikospielen verhängt werden.

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