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Abtreibungsfinanzierung Wer soll eine Abtreibung finanzieren?

Die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. Der Nationalrat debattiert in der Sondersession seine Haltung dazu.

Schachteln mit Unterschriften. Daneben drei Personen.
Legende: Die Initianten erhoffen sich vom Volksbegehren, dass es in der Schweiz zu weniger Abtreibungen kommt. Keystone

Die Urheber der Initiative stammen weitgehend aus evangelikalen und katholisch-konservativen Kreisen sowie bürgerlichen Parteien. Sie hat zum Ziel, dass Abtreibungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. Niemand dürfe dazu gezwungen werden, Abtreibungen anderer zu finanzieren, argumentieren die Initianten.

Die Bundesverfassung soll mit folgendem Satz ergänzt werden: «Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.»

Konkret will die Initiative erreichen, dass Frauen, die eine Abtreibung vornehmen wollen, deren Kosten entweder über eine freiwillige Zusatzversicherung abdecken oder gleich selber bezahlen. Damit könne die Grundversicherung stark entlastet werden, so die Initianten. In Ausnahmefällen, wie Vergewaltigung oder bei Lebensgefahr seitens der Mutter, soll weiterhin die Grundversicherung zahlen.

Audio
Abtreibungsfinanzierung ist nicht Privatsache
aus Echo der Zeit vom 09.05.2012.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 14 Sekunden.

Die Initiative war im August 2011 mit fast 110'000 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Der Bundesrat hat die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Die Regierung will, dass auch künftig moralische, religiöse oder sozialethische Gründe beim Entscheid für oder wider einer Abtreibung im Vordergrund stehen – und nicht finanzielle Kriterien. Auch die vorberatenden Nationalratskommissionen lehnen die Initiativen ab.

Mit der im Jahr 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von 72 Prozent vom Volk angenommenen Fristenregelung ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straflos. Bedingung ist, dass die Schwangere eine Notlage geltend macht und sich vom Arzt eingehend beraten lässt. Der Eingriff wird erst dann von der Grundversicherung finanziert.

Seit Inkrafttreten der Fristenregelung 2002 sind jährlich rund 11’000 Schwangerschaftsabbrüche registriert worden.

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