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SGB will höhere AHV-Renten
Aus Tagesschau vom 12.04.2016.
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AHV-Initiative Pensionskassenrenten: SGB sieht «dramatische» Verschlechterung

Die tiefen Zinsen drücken auf die Pensionskassenrenten von künftigen Rentnern. Bereits haben viele Versicherungen die Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich massiv gesenkt. Die Lösung sieht der Gewerkschaftsbund in einer Erhöhung der AHV-Renten.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schlägt Alarm. Ein Blick in die Schweizer Pensionskassenlandschaft zeige ein erschreckendes Bild, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien in Bern. Die zukünftigen Renten der Pensionskassen seien «in einem noch vor kurzem unvorstellbaren Ausmass» gesunken.

Umwandlungssätze gesunken

Gemäss einer Auswertung des SGB sanken die Umwandlungssätze in den überobligatorischen Vorsorgelösungen auf breiter Front unter 6 Prozent, so der SGB. Einige grosse Pensionskassen drückten die Sätze gar unter 5 Prozent.

Innert sieben Jahren hätten zehn der grössten Pensionskassen ihre Umwandlungssätze um mehr als 10 Prozent gesenkt, kritisiert der SGB. Die grössten Kürzungen müssen die Versicherten der SBB-Pensionskasse mit minus 20 Prozent hinnehmen.

Tiefere Renten in Zukunft

Noch stärker dürfte der Druck auf die Pensionskassenrenten für jene Angestellten zunehmen, die erst in 15 oder 20 Jahren pensioniert werden. Sie werden sich auf deutlich tiefere Renten gefasst machen müssen als sie jene Kollegen erhalten, die jetzt in Pension gehen. «1985, als die obligatorische Pensionskasse eingeführt wurde, war der Zins noch der dritte Beitragszahler neben dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer», sagt dazu SRF-Wirtschaftsredaktorin Barbara Widmer.

Symbolbild: Rentner sitzen auf einer Bank, auf der anderen Seite ein rund 30-jähriger Mann.
Legende: Wer erst in 15 oder 20 Jahren in Rente geht, wird mit massiven Einbussen gegenüber heute rechnen müssen. Imago

Deshalb funktioniere die Finanzierung angesichts von Null- oder sogar Negativzinsen nicht mehr wie damals angedacht. «Die Pensionskassen müssen ihre Rentenversprechen anpassen», so Widmer. Dies passiere bereits im überobligatorischen Bereich, der den Einkommensbereich über 84'600 Franken Einkommen pro Jahr betrifft.

Initiative soll Lösung bringen

Die Renten aus AHV und Pensionskassen sollen gemäss Bundesverfassung «die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» garantieren, wie der SGB in Erinnerung ruft. Das aber sei für immer mehr künftige Rentnerinnen und Rentner ausser Reichweite. Betroffen davon seien nicht nur Menschen mit tiefem Erwerbseinkommen, sondern auch viele mit Löhnen um die 7000 Franken.

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Die Pensionskassenrenten werden massiv sinken – wegen fehlender Zinsen
aus Rendez-vous vom 12.04.2016.
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Angesichts dieser Zahlen bekräftigt der SGB seine Forderung nach höheren AHV-Renten. Der SGB hat zu diesem Zweck bereits die Volksinitiative AHVplus eingereicht, die eine Verbesserung der AHV-Altersrenten um 10 Prozent oder rund 200 Franken pro Monat bei Einzelrenten und 350 Franken pro Monat für Paarrenten verlangt.

Das Parlament lehnt die Initiative ab. Der Ständerat schlägt im Rahmen der Altersvorsorge 2020 aber vor, die neuen AHV-Renten für Einzelpersonen um 70 Franken pro Monat zu erhöhen. «Ausserdem muss angesichts der ökonomischen Realitäten an weiteren Stellschrauben gedreht werden», ist Wirtschaftsredaktorin Widmer überzeugt. Als Stichworte nennt sie höhere Beiträge, höheres Rentenalter und tiefere Renten – auch wenn dies «wenig erfreulich» sei.

Das Rechenbeispiel

Wer heute pensioniert wird, braucht in der 2. Säule rund 500'000 Franken Altersguthaben, damit er auf eine Pensionskassenrente von rund 2000 Franken pro Monat kommt. Hinzu kommen rund 2000 Franken aus der AHV. Die total 4000 Franken pro Monat sind zwar nicht üppig, aber so wäre «die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» in etwa möglich, wie das die Bundesverfassung vorsieht. Künftige Rentner werden ohne Zins und Zinseszins aber kaum mehr auf 500'000 Franken Altersguthaben kommen, auch wenn sie 40 Jahre gearbeitet und 7000 Franken pro Monat verdient haben. Deshalb werden sie auch eine deutlich tiefere Pensionskassenrente erhalten.

Fehlende Zinsen

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Der SGB hat 60 Pensionskassen untersucht und festgestellt, dass bei vielen Kassen die Rentenversprechen künftig um 10 oder sogar 20 Prozent herabgesetzt werden. Grund: In Zeiten von Negativzinsen spielt der Zins seine Rolle als Dritter Beitragszahler in der beruflichen Vorsorge nicht mehr so, wie das ursprünglich vorgesehen war.

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