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Pädophilen-Initiative Härtere Regeln gegen Pädophilie treten ohnehin in Kraft

Der Bundesrat will Kinder besser vor vorbestraften Pädosexuellen schützen. Kurz vor der Abstimmung über die Pädophilen-Initiative hat er Gesetzesänderungen in Kraft gesetzt.

Am 18. Mai entscheidet das Stimmvolk über die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen». Lanciert hat sie die Organisation Marche Blanche. Sie verlangt für pädosexuelle Straftäter ein automatisches lebenslängliches Verbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen oder Abhängigen.

Der Bundesrat und das Parlament haben nun eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche dasselbe Ziel wie die Volksinitiative verfolgt.

Gesetzesänderung des Bundes will mehr Schutz bieten

Ein Kind steigt ein Treppenhaus hinunter.
Legende: Bei beiden – der Volksinitiative und der Gesetzesänderung – sollen Kinder vor Pädosexuellen geschützt werden. Keystone

Mit den neuen Regeln würden Minderjährige und andere schutzbedürftige Menschen aber besser vor einschlägig vorbestraften Tätern geschützt, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung. Weiter hält es fest, dass im Unterschied zur Initiative das Prinzip der Verhältnismässigkeit nicht verletzt würde.

In der Variante des Bundesrates könne das Gericht, gleich wie in der Initiative vorgesehen, ausserberufliche Tätigkeiten in Vereinen und Organisationen verbieten. Unterschied: Die Richter können aber die Schwere der Tat berücksichtigen, es gibt keinen Automatismus.

Die Gesetzesänderungen treten unabhängig vom Ausgang der Abstimmung am 1.1.2015 in Kraft. Nimmt das Stimmvolk im Mai die Initiative an, müssen die neuen Gesetzesbestimmungen des Bundesrates geändert werden.

Die Gesetzesänderung im Detail

Bei bestimmten Sexualstraftaten gegen Minderjährige und besonders schutzbedürftige Menschen müssen die Gerichte zwingend ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot anordnen. Auch ein lebenslanges Verbot sei nötig. Es wird durch ein Kontakt- und Rayonverbot ergänzt. Dieses unterbindet Kontakte, die der Täter zur Begehung von Straftaten nutzen könnte.

Bei Kontakt- und Rayonverboten kann die Vollzugsbehörde elektronische Fussfesseln mit GPS-System einsetzen, um den Standort des Straftäters zu kontrollieren. Zudem wird ein spezieller Strafregisterauszug für Arbeitgeber und Vereine geschaffen.

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