Pauschalsteuer abschaffen oder bewahren? Es sei ein «Abwägen zwischen reiner Lehre und wirtschaftlichem Nutzen» beantwortete Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf diese Frage im Ständerat. Die kleine Kammer hat anschliessend die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre» abgelehnt.
In den letzten Jahren wurde diese Steuer immer stärker in Frage gestellt: In den Genuss der Pauschalbesteuerung können vermögende Ausländer kommen, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind. Statt nach Einkommen und Vermögen können sie auf der Grundlage ihrer Lebenshaltungskosten besteuert werden. Weil diese Steuer in der Regel tiefer ausfällt, geriet die Steuer von linker Seite in die Kritik.
Pauschalbesteuerung nimmt zu
Laut Zahlen von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) haben diese Diskussionen um die Steuergerechtigkeit noch zu keinem Exodus geführt – zumindest schweizweit. Ende des letzten Jahres haben in der Eidgenossenschaft 5634 Personen gelebt, die in den Genuss einer Pauschalbesteuerung kamen. Damit ist die Zahl jener, die nach ihren Lebenshaltungskosten besteuert werden, seit der letzten Erhebung im Jahr 2010 erneut gewachsen. Ende 2010 waren noch 5445 Personen pauschal besteuert worden.
Davon profitiert vor allem der lateinische Landesteil. Die meisten Pauschalbesteuerten wohnten im Kanton Waadt, dahinter folgten die Kantone Wallis und Tessin. Der Ertrag betrug gesamtschweizerisch 695 Millionen Franken.
Kantone schaffen Steuer ab
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sowie in den beiden Basel lebten weniger als 20 Pauschalbesteuerte. In diesen Kantonen ist die Abschaffung dieses Steuermodells beschlossene Sache. Die Umsetzung der Entscheide erfolgt dieses und nächstes Jahr.
Damit folgen diese Kantone dem Beispiel von Schaffhausen und Zürich, wo die Pauschalbesteuerung bereits der Vergangenheit angehört. In sechs weiteren Kantonen wurden die Regeln verschärft. Die Auswirkungen sind in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich. Kantone, wie Nidwalden oder Solothurn, haben die Abschaffung dieser Steuer hingegen abgelehnt.
Touristische und wirtschaftlichen Interessen
Bereits in der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts wird das Gebiet rund um den Genfersee ein Mekka für den internationalen Tourismus. 1862 hat der Kanton Waadt als erster Kanton eine Art Pauschalsteuer für nichterwerbstätige Ausländer eingeführt. Damals waren touristische und wirtschaftliche Interessen ausschlaggebend.
Die nationale «Geburtsstunde» der Aufwandbesteuerung fand jedoch 1948 statt, als sich die Kantone mit dem Abschluss des «interkantonalen Konkordats über den Ausschluss von Steuerabkommen» über einheitliche Regelungen in der Anwendung der Pauschalbesteuerung einigen. Ihnen folgte ein knappes Jahr später der Bund.
Mit der nächsten Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung, die voraussichtlich 2014 zur Abstimmung kommt, gerät dieses historische Steuerinstrument ins Wanken.