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Juristische Kontroverse um Selbstbestimmungsinitiative
Aus HeuteMorgen vom 02.11.2018.
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Selbstbestimmungs-Initiative Alt Bundesrichter warnt vor Eigentor

Man wolle keine fremden Richter, so die SVP zu ihrer Initiative. Eine gefährliche Argumentation, warnen Spitzenjuristen.

Am 25. November stimmen wir über die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP ab. Sie fordert: Das Landesrecht solle über dem Völkerrecht stehen. Die SVP sagt, man wolle keine fremden Richter. Doch in der Initiative geht es auch um die Rolle der eigenen Richter.

SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt, der Erfinder der Selbstbestimmungs-Initiative, sagt es so: «Es ist ein Angriff auf das Bundesgericht; insofern auf die eigenen Richter, die die fremden Richter, unter anderem diejenigen in Strassburg und in Luxemburg, über die eigene Verfassung stellen».

Missachtung des Volkswillens?

Der Unmut von Hans-Ueli Vogt hat einen konkreten Auslöser – ein Entscheid des Bundesgerichts von 2012: Das Gericht entschied damals, einen kriminellen Mazedonier nicht ausschaffen zu lassen – trotz der bereits angenommenen SVP-Ausschaffungsinitiative.

Die Bundesrichter begründeten den Entscheid mit übergeordnetem Recht – der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Vogts Schluss daraus: «Das bedeutet in der Konsequenz, dass wir zwar die Verfassung abändern können. Aber der Verfassungsentscheid wird nicht umgesetzt, weil internationales Recht dem angeblich entgegensteht.» So werde der Volkswille missachtet.

Gefährliche Argumentation der SVP

Das sei eine gefährliche Argumentation, sagt der ehemalige Bundesgerichtspräsident Heinz Aemisegger. Mit der Selbstbestimmungs-Initiative würden die direkte Demokratie und die Schweizer Verfassung nicht gestützt, sondern im Gegenteil gefährdet.

Heinz Aemisegger
Legende: Für Alt Bundesrichter Heinz Aemisegger ist die Selbstbestimmungs-Initiative ein Angriff auf Schweizer Grundrechte. Keystone

Denn die Initiative sei in Wahrheit ein Angriff auf die Grundrechte: «Die Meinungsäusserungsfreiheit, die persönliche Freiheit, all diese Grundrechte werden sehr stark geschützt durch die heutige Rechtsprechung, die auf der Verfassung und eben auch der EMRK basiert.» Gerade auch, weil der europäische Gerichtshof schon Urteile des Bundesgerichtes korrigiert habe zugunsten von Schweizer Klägern. Ein Beispiel ist hier der Fall der Asbestopfer.

Es droht ein Eigentor

Eine Kündigung der EMRK wäre deshalb ein Eigentor, sagt alt Bundesrichter Heinz Aemisegger: «Leidtragende vom Abbau des Grundrechtsschutzes sind die Schweizerinnen und Schweizer und alle Einwohner des Landes.»

Bringt die Selbstbestimmungs-Initiative also mehr oder weniger Demokratie? Eine schwierige juristische Frage, die nun das Volk entscheiden muss.

Wie stimmen Sie ab?

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Das Volk entscheidet am 10. Februar 2019 über die «Zersiedelungsinitiative». Nehmen Sie teil an der Umfrage. Die Ergebnisse der Umfrage werden am 30. Januar 2019 auf den Kanälen der SRG SSR publiziert. Die Teilnahme an der Befragung ist anonym.

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