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Eine Glastür mit der Aufschrift «Kanton Zürich Bildungsdirektion Stipendien»
Legende: Sollen die Kantone die Hoheit über das Stipendienwesen verlieren? Keystone
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Stipendien-Initiative Stipendien-Initiative - Die wichtigsten Argumente

Wer an einer Schweizer Hochschule studiert und ohne Unterstützung der Eltern auskommen muss, soll künftig in allen Kantonen Anrecht auf den selben Minimalsatz für ein Vollstipendium haben. Die wichtigsten Argumente zur «Stipendien-Initiative».

168 Millionen Franken gaben Bund und Kantone 2013 für Stipendien an Hochschulstudenten und Studierende in der höheren Berufsbildung aus. Allerdings profitierten die gut 20'000 unterstützten Studenten (9 Prozent aller Studierenden auf Tertiärstufe) ganz unterschiedlich von diesen Ausbildungsbeiträgen, abhängig von ihrem Wohnkanton.

Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) verlangt mit seiner Stipendien-Initiative, dass die Festsetzung von Höhe und Kriterien zur Stipendienvergabe auf Bundesebene vereinheitlicht und die Minimalansätze für Vollstipendien erhöht werden. Dies dürfte die öffentliche Hand laut Schätzung der Initianten gegen eine halbe Milliarde Franken zusätzlich kosten. Investitionen, die auch im Interesse der Schweizer Wirtschaft seien.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab und empfehlen ihren indirekten Gegenvorschlag. Dieser würde nach Ansicht von Bildungsminister Johann Schneider-Ammann eine Harmonisierung des Stipendienwesens fördern, ohne die Kompetenzen der Kantone in diesem Bereich komplett an den Bund zu delegieren. Bei einem Nein am 14. Juni würde das entsprechende Gesetz in Kraft treten.

Die zentralen Argumente der Initiativ-Befürworter, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen

  • Die Beseitigung der Ungleichbehandlung bei der Stipendienvergabe ist dringend nötig. Heute variieren sowohl die Chance auf einen Bildungsbeitrag als auch dessen Höhe zwischen den Kantonen stark und sind willkürlich. Damit ist der Zugang zu höherer Bildung sowie die Wahlfreiheit bezüglich Fach und Hochschule für Studenten aus sozial schwächeren Schichten landesweit nicht gewährleistet.
  • Aufgrund mangelnder finanzieller Mittel nicht angetretene oder abgebrochene Studien schädigen die Wirtschaft. Ausserdem schliessen Studenten ohne unnötig viele Nebenjobs ihr Studium schneller ab und stehen so der Wirtschaft schneller zur Verfügung. Der Fachkräftemangel koste laut Staatssekretariat für Bildung und Forschung weit über zwei Milliarden Franken, argumentieren die Initianten.
  • Ohne ein Ja zur Initiative könnten die laufenden Harmonisierungsbemühungen der Kantone jederzeit wieder gebremst werden. Beispielsweise wenn die jeweiligen Parlamente um Sparprogramme ringen.
  • Auch mit dem Stipendienkonkordat bleibt die konkrete Bemessung der Stipendien im Rahmen der Vorgaben Sache der Kantone. Eine Harmonisierung mit Gleichbehandlung aller Studenten ist damit nicht gegeben.

Die zentralen Argumente der Initiativ-Gegner, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen

  • Die Zusatzkosten würden an anderer Stelle fehlen, sagt der Bundesrat. Angesichts der Wirtschaftslage und des Spardrucks stünde so ein Begehren etwas «quer in der Landschaft», argumentiert Bildungsminister Johann Schneider-Ammann.
  • Die Initiative würde den Kantonen die Hoheit über das Stipendienwesen und damit den Spielraum nehmen, um kantonale Gegebenheiten wie Lebenskosten der Studenten und andere Leistungen sowie Bedürfnisse der Regionen zu berücksichtigen. Der Föderalismus würde ausgehebelt.
  • Der 2013 mit dem Inkrafttreten des Stipendienkonkordats intensivierte Harmonisierungsprozess würde gebremst. Sollte die Stipendien-Initiative angenommen werden, hätten die Kantone keinen Anreiz mehr, diesen Harmonisierungsprozess umzusetzen. Und bis das neue Gesetz aufgrund der Initiative in Kraft wäre, würde es Jahre dauern.
  • Die Initiative richtet ihren Fokus einzig auf die Tertiärstufe. Dies mit einer massiven Aufstockung der Mittel zu verbinden, birgt nach Ansicht der Initiativgegner die Gefahr, dass die Sekundarstufe II (Lehrlinge, Gymnasiasten) benachteiligt wird.

Das unterscheidet Stipendien-Initiative und Gegenvorschlag


Stipendien-Initiative
Gegenvorschlag
Zuständigkeit
Der Bund legt fest, wer unter welchen Bedingungen mindestens wie viel Stipendien erhält.
Die Kantone legen fest, wer unter welchen Bedingungen wie viel Stipendien erhält. Für die Kantone im Stipendienkonkordat sind die darin festgeschriebenen Vorgaben verbindlich.
Mehrkosten für Bund und Kantone
Eine Berechnung der Initianten ging 2011 von jährlich 400 bis 500 Millionen Franken Mehrkosten aus. Damit argumentierte jüngst auch Bildungsminister Johann Schneider-Ammann gegen die Initiative. Da seit der Berechnung viele Kantone die einzelnen Stipendien bereits erhöht haben und gleichzeitig die Zahl der Studierenden weniger stark anstieg als erwartet, seien die tatsächlichen Mehrkosten mittlerweile jedoch deutlich tiefer anzusiedeln, argumentieren die Initianten. Im Vergleich zum dereinst vollständig umgesetzten Stipendienkonkordat rechnen die Initianten heute noch mit Mehrkosten von rund 120 Millionen Franken. Nach Meinung des Bundes lassen sich die Mehrkosten aufgrund der vielen Faktoren nicht exakt prognostizieren.
Nach Meinung von Bund und  Kantonen lassen sich die Mehrkosten nach vollständiger Umsetzung des Stipendienkonkordats aufgrund der vielen Faktoren nicht exakt prognostizieren. Laut Schätzungen der Initianten dürften sie um rund 120 Millionen Franken unter jenen liegen, die bei Annahme der Initiative anfielen.
Bemessung der einzelnen Stipendien
Die zumutbaren Fremd- und Eigenleistungen (z.B. Elternunterstützung, bzw. Nebenerwerb) zur Bemessung der Stipendien werden nach dem Willen der Initianten vom Bund eng definiert (nicht Bestandteil des Initiativtextes).
Die Interpretation der zumutbaren Fremd- und Eigenleistungen obliegt den einzelnen Kantonen.
Höhe eines Vollstipendiums
Die Ausbildungsbeiträge sollen laut Initiativtext einen minimalen Lebensstandard ermöglichen. Für Studenten, die weder die Möglichkeit für einen Nebenjob noch familiäre Unterstützung haben, wären damit laut Initianten jährliche Stipendien in der Höhe von 24'000 Franken nötig.
Die Ausbildungsbeiträge belaufen sich für Studenten, die weder die Möglichkeit für einen Nebenjob noch familiäre Unterstützung haben, auf mindestens 16'000 Franken pro Jahr (gilt ab 2018 verbindlich für die Kantone des Stipendienkonkordats). Höhere Stipendien liegen in der Kompetenz der Kantone.
GültigkeitsbereichTertiärstufe (Studierende der Hochschulen sowie Personen in der höheren Berufsbildung)Tertiärstufe
Sekundarstufe II (Lehrlinge und Gymnasiasten)
HarmonisierungSchweizweit einheitlicher Minimalbetrag für Vollstipendien und einheitliche Vergabekriterien.
Anreiz für Harmonisierung durch Beschränkung von Bundessubventionen auf Kantone, die wichtige Vergabekriterien des Stipendienkonkordats einhalten. 

Stipendienkonkordat

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Schweizer Karte mit eingefärbten Kantonen
Legende: srf

Das Stipendienkonkordat trat 2013 in Kraft, die teilnehmenden Kantone müssen ihr kantonales Recht bis 2018 an die darin enthaltenen Vereinbarungen anpassen.

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