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Die USR IIII kurz erklärt
Aus 10 vor 10 vom 09.01.2017.
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Darüber wird abgestimmt Die neue Unternehmenssteuer: Die Vorlage in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegner ins Spiel?

Am 12. Februar entscheiden die Schweizer Stimmbürger über das Gesetz zur Unternehmenssteuerreform III (USR III).

Ziel der Vorlage

Nach dem Wegfall der ermässigten Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften (Statusgesellschaften) soll mit der USR III die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt werden.

Neu

Die ermässigte Besteuerung für Statusgesellschaften wird mit der USR III abgeschafft. Im Gegenzug sollen den Kantonen sowohl fakultative als auch obligatorische Massnahmen für Kompensationen zur Verfügung stehen.

Unter anderem werden Forschung und Entwicklung gefördert: Der Gewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten wird vom übrigen Gewinn getrennt und tiefer besteuert. Zudem können Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, in den ersten Jahren von zusätzlichen Abschreibungen profitieren.

Der Bund beteiligt neu die Kantone stärker an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer. Dazu wird der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von heute 17 Prozent auf 21,2 Prozent erhöht. Beim Bund führen die Änderungen laut eigenen Angaben zu jährlichen Mindereinnahmen von 1,1 Milliarden Franken.

3 Argumente dafür

  • Es gibt keine Alternative zur USR III. Der Druck aus dem Ausland, die neuen internationalen Standards anzuwenden, würde sich erhöhen, sollte die Schweiz diese nicht einführen.
  • Die zunehmende Rechtsunsicherheit bei einem Nein kann zu einer Abwanderung von Unternehmen führen.
  • Mit der Reform verschafft der Bund den Kantonen die nötigen Mittel, damit sie auch in Zukunft wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen bieten können.

3 Argumente dagegen

  • Mit den geplanten Entlastungsmassnahmen erhalten ausländische Unternehmen neue Steuertricks.
  • Die Kosten sind unberechenbar: 2,7 Milliarden Franken sind es sicher – 1,3 Milliarden beim Bund und mindestens ebenso viel bei Kantonen und Gemeinden. Folgen: Abbau zum Beispiel bei der Bildung oder höhere Steuern bei den «normalen» Steuerzahlenden.
  • Die USR III erfüllt ihre Aufgabe nur teilweise. Ebenso wichtig als Standortfaktoren sind die öffentliche Infrastruktur, Stabilität oder der Ausbildungsstand.

Empfehlung

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 139:55 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 29:10 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Parolen zur Unternehmenssteuerreform

JA
GLP | CVP | FDP | BDP | SVP
NEIN
SP | Grüne | EVP

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