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Wahlen und Abstimmungen AG 4 von 110 Sparmassnahmen müssen vor dem Aargauer Volk bestehen

Die Aargauer Politik will einen ausgeglichenen Staatshaushalt. Regierung und Parlament haben deshalb insgesamt 110 Entlastungsmassnahmen beschlossen. Gegen vier davon wurde im Grossen Rat ein Behördenreferendum ergriffen: Über diese entscheidet nun das Stimmvolk. Die Aufgabe ist nicht ganz einfach.

Inhaltlich unterscheiden sich die vier kantonalen Abstimmungsvorlagen im Aargau sehr stark: Es geht um Steuern, es geht um Ergänzungsleistungen, es geht um Wasserschutz-Projekte und um die Bildungspolitik. Der gemeinsame Nenner: Mit allen Vorlagen wollen Regierung und Parlament Geld sparen oder mehr Geld einnehmen. Insgesamt geht es für das Jahr 2017 um 13,3 Millionen Franken Entlastungen für den Staatshaushalt.

Das Stimmvolk entscheidet nun also. Hier die einzelnen Vorlagen in der Übersicht:

Die umstrittenste Vorlage: Begrenzung Pendlerabzug

Kellnerin nimmt eine Banknote aus einem gefüllten Geldbeutel.
Legende: Wie viel Geld bleibt der Staatskasse, den Rentnern und der Steuerzahlerin? Der Aargau entscheidet am 27. November. Keystone (Symbolbild)

Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann bei der Steuererklärung die Kosten dafür abziehen – und spart dadurch Steuern. Das Aargauer Volk stimmt am 27. November nun darüber ab, ob der Pendlerabzug auf 7000 Franken pro Jahr begrenzt wird. Kanton und Gemeinden würden so je 10 Millionen Franken mehr Steuern einnehmen.

Die notwendige Revision des Steuergesetzes ist aber heftig umstritten. SVP und FDP sind gegen die Begrenzung. CVP, SP sowie Grüne, GLP und BDP sind dafür. Bereits im Grossen Rat gab es mehrfach heftige Debatten zum Pendlerabzug. Mit einem Unterschied von nur zwei Stimmen entschied sich das Parlament letztlich für 7000 Franken.

  • Für die Befürworter und die Regierung ist diese Grenze «grosszügig» bemessen. Autofahrer könnten einen Arbeitsweg von 45,4 Kilometern (Hin- und Rückfahrt) mit einem Ansatz von 70 Rappen pro Kilometer abziehen. Für Bahnbenutzer ändert sich nichts.
  • Die Gegner argumentieren, dass eine Begrenzung im stark regionalisierten Kanton die ländliche Bevölkerung benachteilige und unsozial sei. Innerhalb des Kantons solle es möglich sein, mit dem Auto zur Arbeit zu pendeln.

Wenn das Volk die Begrenzung des Pendlerabzugs ablehnt, so können im Aargau wie bisher die effektiven Fahrkosten bei den Kantonssteuern abgezogen werden. Bei den Bundessteuern beträgt der Abzug in der ganzen Schweiz höchstens 3000 Franken.

Sparen bei der Bildung: Berufswahljahr auf der Kippe

Ein weiteres Mal entscheiden die Stimmberechtigen auch über die Abschaffung des Berufswahljahrs. Bis zu 70 Schüler in drei Gemeinden wären von der Abschaffung betroffen. Es geht um Einsparungen von bis zu 1,2 Millionen Franken pro Jahr.

  • Es gebe mittlerweile besser geeignete Angebote, betonen die bürgerlichen Befürworter. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe würden bei der Berufswahl umfassend unterstützt.
  • Die linken Gegner stellen sich auf den Standpunkt, dass das Berufswahljahr den Jugendlichen helfe. Das Sparen bei der Bildung müsse gestoppt werden.

Das Stimmvolk hatte im März 2015 an der Urne ein Sparpaket abgelehnt, das unter anderem auch die Abschaffung des Berufswahljahrs vorgesehen hatte.

Geld für das «Wasserschloss»: Revitalisierung von Gewässern

Das Volk entscheidet zudem erneut, ob weniger Geld für die Revitalisierung von Gewässern zur Verfügung stehen soll. Das Parlament beschloss auf Antrag des Regierungsrats, dass neu 5 statt wie bisher 10 Prozent des jährlichen Wasserzinsertrags von rund 50 Millionen Franken für die Umwelt eingesetzt werden. Die erste Vorlage war in einer Volksabstimmung bereits einmal gescheitert.

  • Die Befürworter der Reduktion weisen darauf hin, dass derzeit rund fünf Prozent des Ertrags pro Jahr verwendet würden. Die Wasserzinseinnahmen seien stark gestiegen und der Bund bezahle mehr an Projekte zur Revitalisierung.
  • Das sehen die Gegner – Umweltorganisationen, SP und Grüne – anders. Die Gewässer seien im Aargau für Tiere und Pflanzen ein wichtiger Lebensraum und dienten auch als wertvolle Erholungsräume. Die Einnahmen aus den Wasserzinsen würden künftig sinken. Dann stehe für die Sanierungsprojekte zu wenig Geld zu Verfügung.

«Vermögensverzehr»: IV-Rentner in Heimen

Als weiteren Teil des Sparprogramms wollen Regierung und Parlament den sogenannten Vermögensverzehr von IV-Rentnern in Heimen anheben. Es geht darum, dass diese IV-Rentner mehr von ihrem Vermögen aufbrauchen sollen, bevor sie Ergänzungsleistungen erhalten.

Die Freigrenze bei alleinstehenden Personen beträgt 37'500 Franken und bei Ehepaaren 60'000 Franken. Das darüber liegende Vermögen soll neu zu 20 Prozent als Einkommen gelten, wenn die Ergänzungsleistungen berechnet werden. Rund 1550 Personen mit einer IV-Rentner wohnen derzeit in einem Aargauer Heim. Rund 415 Personen wären von der Erhöhung betroffen.

Die Ergänzungsleistungen werden über die Steuern finanziert. Mit der Anhebung des Vermögensverzehrs will der Kanton bis zu 2,8 Millionen Franken pro Jahr sparen.

Warum wird überhaupt abgestimmt?

Die meisten Entlastungsmassnahmen wurden von der Regierung im Alleingang beschlossen – sie lagen in der Kompetenz des Regierungsrats. Nur bei 12 der 110 Entlastungsmassnahmen des Kantons müssen entsprechende Gesetze geändert werden. Diese mussten deshalb im Parlament behandelt werden.

  • Bei Pendlerabzug und Ergänzungsleistungen war das Resultat im Parlament extrem knapp (vgl. oben), die absolute Mehrheit von 71 Stimmen wurde nicht erreicht. Damit unterliegen diese Beschlüsse dem obligatorischen Referendum und müssen vom Stimmvolk genehmigt werden.
  • Beim Berufswahljahr und der Gewässer-Revitalisierungen hat die unterlegene Minderheit im Grossen Rat (in diesem Fall die politische Linke) ein sogenanntes Behördenreferendum ergriffen. Das ist mit 35 der 140 Stimmen im Grossen Rat möglich.

Einschätzungen von Redaktionsleiter Maurice Velati

Eine Prognose für die Abstimmungen vom 27. November ist heikel. Allerdings gibt es Indizien dafür, dass die Regierung nicht mit allen Vorlagen erfolgreich sein dürfte.

Sparmassnahmen in der Bildung sorgen im Moment generell für viel Aufregung im Kanton: Eine grosse Lehrerdemonstration in Aarau anfangs November zeugt davon, obwohl sich diese eigentlich gegen geplante Sparmassnahmen im nächsten Jahr richtet und nichts mit der Abstimmung am 27. November zu tun hat. Sparmassnahmen bei der Bildung fanden auch 2015 keine Mehrheit beim Stimmvolk, obwohl der Aargau klar bürgerlich geprägt ist.

Auch die Sparmassnahmen bei den Gewässer-Revitalisierungen waren schon einmal Gegenstand einer Abstimmung. Die Umweltverbände haben relativ früh mit ihrer Kampagne gegen die Vorlage gestartet und sind mit ihren Plakaten sehr präsent.

Beim Pendlerabzug könnten die persönlichen Interessen der Steuerzahlenden das Resultat beeinflussen: Faktisch geht es für viele Pendlerinnen und Pendler um eine Steuererhöhung, das ist im Grundsatz unpopulär.

Die Vorlage bezüglich Ergänzungsleistungen ist äusserst kompliziert. Dass der Steuerzahler gut betuchte Rentnerinnen und Rentner im Heim unterstützt, das stösst auch bei eher links positionierten Bürgerinnen und Bürgern auf ein gewisses Unverständnis. Zudem sind von der Massnahme lediglich gut 400 Personen betroffen. Allerdings könnte die neue Regelung bei einzelnen Betroffenen zu sozialen Härtefällen führen. Der Graben bei dieser Vorlage geht quer durch die Parteien: Die SVP ist sich uneinig, Grüne sind dafür, SP aber dagegen, die FDP ist dafür, ebenso die CVP, die ebenfalls christliche EVP aber dagegen.

Klar ist also: Die vier kantonalen Vorlagen fordern Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einmal mehr ziemlich heraus. Die Fragestellungen sind zum Teil schwer verständlich. Es ist zu befürchten, dass die Beteiligung an den kantonalen Abstimmungen eher gering ausfällt. Und eine geringe Stimmbeteiligung macht eine Prognose sogar noch schwieriger: Dann entscheidet nämlich die Mobilisierung darüber, welche Seite gewinnt.

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