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Abzug bei Ergänzungsleistungen Ehemaligen Verdingkindern sollen die Gelder nicht gekürzt werden

Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat wollen verhindern, dass der Solidaritätsbeitrag für ehemalige Verdingkinder zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen führt. Der Bundesrat ist damit einverstanden.

Der Bundesrat schreibt in einer Mitteilung, dass er zwei gleich lautende Motionen der Kommissionen zur Annahme empfiehlt. Hintergrund der Forderung beider Rechtskommissionen sind Medienberichte, wonach die Auszahlung des Solidaritätsbeitrags von 25'000 Franken zu Rentenkürzungen führen kann.

Zahlungen nicht kürzen

Kürzungen drohen, wenn der Solidaritätsbeitrag plus ein allfälliges Vermögen die Summe von 37'500 Franken übersteigen. Die Motionen sollen verhindern, dass die Zahlungen letztlich nicht ihren Empfängerinnen und Empfängern zugute kämen, schreiben die Rechtskommissionen in der Begründung. Die Motionen kommen voraussichtlich in der Wintersession in die Räte.

Parallel dazu hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates eine parlamentarische Initiative beschlossen mit dem Ziel, dass der Solidaritätsbeitrag bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht mehr als Vermögen angerechnet wird.

25'000 Franken pro ehemaligem Verdingkind

Die Schwesterkommission des Nationalrates hat zugestimmt. Damit kann die Ständeratskommission nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Die Motion beauftragt gleichzeitig den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Vorlage. Die Vorhaben könnten jedoch zusammengeführt werden.

Insgesamt haben rund 9000 ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bund einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken beantragt.

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