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Kesb-Bericht des Bundesrats Änderungswünsche bei der Kesb – leichter gesagt als getan

Der Bundesrat erteilt der Kesb gute Noten. Ein paar Punkte jedoch sollen geprüft werden. Etwa, wie Angehörige bei Fremdplatzierungen besser einbezogen werden könnten. Ein heikler Punkt, sagt Patrick Fassbind, Kesb-Leiter des Kantons Basel Stadt.

Die Kritik an der Kesb, die Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörden, ist so alt wie die Behörde selbst. Der Bundesrat hat die Vorwürfe geprüft und kommt zum Schluss: Die Behörde arbeitet grundsätzlich gut.

SRF: Der Bundesrat erteilt der Kesb gute Noten – trotzdem soll es Nachbesserungen geben. Etwa, wie Angehörige bei Fremdplatzierungen besser einbezogen werden könnten.

Patrick Fassbind: Dass hier Verbesserungspotential besteht, ist auch von uns Kesb-Personen erkannt. Wir arbeiten täglich an Verbesserungen, um jeweils die beste Lösung für die Betroffenen zu finden und sie zu unterstützen. Das ist jedoch immer eine Frage der Ressourcen, der Zeit – und auch des Willens der betroffenen Personen. Nicht jede Person möchte, dass ihre Angehörigen einbezogen werden. Da braucht es sehr viel Fingerspitzen-Gefühl der Kesb-Mitarbeitenden, um eine Lösung zu finden und den Mittelweg zwischen Information, Einbezug und Schutz der Persönlichkeit zu finden.

Kürzlich gab es im Parlament die Idee – die allerdings abgelehnt wurde – dass die Angehörigen zwingend eingebunden werden müssen. Welche Probleme gäbe es hier in der Praxis?

Zwang ist immer schlecht. Wir müssen schauen, wer überhaupt einbezogen werden darf. Nicht jeder Angehörige darf einbezogen werden. Weil es auch um hochsensible Daten geht, Persönlichkeits-relevante Informationen. Gleichzeitig ist der Wille der betroffenen Person zu berücksichtigen.

Audio
Patrick Fassbind: «Es braucht viel Fingerspitzengefühl»
aus HeuteMorgen vom 30.03.2017.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 35 Sekunden.

Fragezeichen setzt der Bundesrat auch bei den sogenannten Gefährdungsmeldungen, die auch von den Kesb-Kritikern immer wieder moniert werden. Etwa, wenn jemand aus der Nachbarschaft etwas beobachtet und dies der Kesb meldet. Mangelt es tatsächlich an geregelten Abläufen?

Meines Erachtens nicht. Es ist ein höchst sensibler Bereich. Es geht in jedem Fall darum abzuwägen, wie mit solchen Meldungen umgegangen wird, wie kommuniziert wird, wie die Leute einbezogen und informiert werden, dass eine Meldung über sie eingegangen ist. Hier braucht es sehr viel Erfahrung, Praxiswissen und Fingerspitzengefühl. Wir müssen unsere Leute in die Weiterbildung schicken. Wir müssen sie befähigen, diese höchst sensiblen Prozesse zu steuern und dabei keine Fehler zu machen. Das braucht Zeit.

Die Kesb – kurz erklärt

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) stellen den Schutz von Personen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie geistig oder psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Die Kesb wird auch aktiv, wenn Betroffene noch minderjährig sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können. Erfährt die Kesb (...) von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die Kesb einen Beistand oder eine Beiständin ein. (Quelle: Kesb Kt. Zürich)

Das Gespräch führte Curdin Vincenz.

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Porträt Patrick Fassbind
Legende: srf

Patrick Fassbind leitet seit dem 1. Mai 2016 die Kesb des Kantons Basel-Stadt. Zuvor war er Präsident der Kesb der Stadt Bern. Von 2008 bis 2012 leitete er kantonale Vormundschaftliche Abteilung im Kindes-, Erwachsenenschutz und Erbschaftswesen im Kanton Glarus.

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