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AHV-Nummer zur Identifikation Oberster Datenschützer verlangt viele Schranken

Darum geht es: Mit der AHV-Nummer werden wir uns in Zukunft in der ganzen Schweiz bei allen Behörden identifizieren und damit ausweisen können. Das sieht der Bundesrat in der Anpassung des AHV-Gesetzes vor. Noch ist diese Neuerung in der Vernehmlassung. Welche Risiken sie mit sich bringt, darauf hat Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, hingewiesen.

Die Gefahren: Der Bundesrat will allen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden erlauben, die AHV-Nummer systematisch als Identifikator zu verwenden. Ziel ist die Vereinheitlichung sowie eine bessere Koordination. Aus der Sicht des obersten Datenschützers ist dies ein sehr heikles Vorhaben. Denn damit stünden den Steuer-, Polizei- und Sozialbehörden, Grundbuchämtern und anderen Verwaltungseinheiten Tür und Tor offen, die Daten einer einzelnen Person zu verknüpfen und auszutauschen.

Die Forderungen: Lobsiger fordert deshalb ein Verknüpfungsverbot und überall Kontrollstellen . «Es muss in jeder Verwaltungseinheit, welche die AHV-Nummer systematisch verwendet, eine verantwortliche Person benannt werden, die sich mit diesen Risiken auseinandersetzt.» Zudem fordert Lobsiger ein Verzeichnis der Datenbanken sowie Risikoanalysen in den einzelnen Behörden. Vorgaben des Datenschutzes, welche ins neue Gesetz sollen: «Die stehen jetzt in der Vernehmlassungsvorlage und ich hoffe, dass sie da nicht wieder rausgestrichen werden.»

Am 22. Februar endet die Vernehmlassung – und damit die Abwägung zwischen datenschutzrechtlichen Bedenken und einfacherer Behördenkoordination.

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