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Genf greift gegen Uber durch
Aus Tagesschau vom 01.11.2019.
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Als erster Schweizer Kanton Genf verbietet Uber-Geschäftsmodell

Genf verbietet den Fahrdienstanbieter Uber – «bis die Firma geltendes Recht einhält und seinen Fahrern Sozialleistungen bezahlt», sagt Staatsrat Mauro Poggia zu SRF.

Paukenschlag im Kanton Genf: Uber hat laut Recherchen von «10vor10» diese Woche dicke Post erhalten. Das zuständige Arbeitsdepartment des Kantons hat entschieden: Uber ist ein Arbeitgeber und verpflichtet, Fahrer regulär anzustellen sowie die üblichen Sozialleistungen zu bezahlen (AHV, IV, EL). Die Behörden bestätigen, dass Uber unter das geltende Taxi- und Transportgesetz fällt.

Fahrer haben Anspruch auf Anstellung

Der Genfer Staatsrat Mauro Poggia (MCG) sagt im Interview: «Uber kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach. Sie müssen ihre Fahrer per sofort anstellen und Sozialleistungen wie etwa die AHV bezahlen. So wie andere Firmen auch.»

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Aus dem Archiv: Uber und die schöne neue Arbeitswelt
Aus ECO vom 20.05.2019.
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Laut Kontrollen des Kantons Genf legt Uber Kriterien wie Fahrtpreise, Abrechnungen und selbst ein Bewertungssystem ihrer Fahrer fest. Deshalb lässt der Kanton Genf die Argumente der Uber-Juristen nicht gelten und befand, dass es sich bei den Fahrern um Schein-Selbständige handle.

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«Uber muss nun zuerst für die Sozialkosten aufkommen» (franz.)
Aus News-Clip vom 01.11.2019.
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Poggia: «Der Kanton Genf verbietet Uber, bis die Firma die Gesetzesverstösse behebt und sich an geltendes Recht hält.» Die Behörden fürchten eine Armutsfalle für Uber-Fahrer, die mit fehlenden AHV-Beiträgen pensioniert werden und dass dann die Allgemeinheit die Kosten decken muss anstelle des vermeintlichen Arbeitgebers.

30-Tage-Frist für Uber

Der kalifornische Konzern rechnet die Schweizer Fahrten steuergünstig in den Niederlanden ab. Uber hat jetzt 30 Tage Zeit, um gegen das Verdikt des Kantons Genf zu rekurrieren. Bis dahin darf der Fahrdienstanbieter weiter in Genf tätig sein. Ende November muss Uber entweder seine Fahrer anstellen und Sozialleistungen bezahlen oder gegen den Entscheid des Kantons Genf vor Gericht gehen.

Kalifornien hat im September entschieden, dass ab Januar 2020 Uber-Fahrer ebenfalls als Arbeitnehmer behandelt werden müssen. Im Juli kam bereits die Schweizerische Unfallversicherung Suva zum Schluss: Uber sei Arbeitgeber und habe Sozialleistungen zu bezahlen. Im Mai stellte das Lausanner Arbeitsgericht in einem Urteil klar, dass Uber Arbeitgeber sei. Uber müsse dem klagenden Ex-Fahrer insgesamt 18'000 Franken nachzahlen.

Fahrer: «Wenn Uber morgen schliesst, bin ich arbeitslos»

Vergangenen Sommer haben rund 500 Genfer Uber-Fahrer dem zuständigen Departement eine Petition überreicht und für ihren Status als «selbstständige» Uber-Fahrer gekämpft. Dennoch kommen die Genfer Behörden jetzt zum Schluss, dass die Fahrer von Uber abhängig seien. Selbst Philippe Frezier, Initiant der Petition, gesteht gegenüber der Lokalpresse ein: «Wenn Uber morgen schliessen muss, bin ich ohne Arbeit.»

Uber will mit Behörden «im Gespräch bleiben»

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In einer ersten schriftlichen Stellungnahme verteidigt Uber sein Geschäftsmodell und kündigt an, seinen Status als Vermittlungsplattform im Rahmen des Taxi- und Transportgesetzes verteidigen zu wollen. «Wir legen stets grossen Wert darauf, ein guter Partner für die Städte zu sein, in denen wir tätig sind. Wir werden weiterhin den Austausch mit den relevanten Behörden suchen (...).»

Insider gehen davon aus, dass der kalifornische Konzern Rekurs gegen das erstmalige Verbot in der Schweiz einreichen wird.

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Ist Genf bald Uber-frei?
Aus 10 vor 10 vom 01.11.2019.
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