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Alternative zum Ärztestopp Kantone sollen Höchstzahlen für Ärzte festlegen können

Die zu hohe Ärztedichte steigert die Gesundheitskosten. Der Bundesrat will nun die Zulassungspraxis ändern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will den Kantonen ein dauerhaftes Instrument geben, um eine Überversorgung im Gesundheitswesen zu verhindern.
  • Konkret sollen die Kantone neu eigenständig für medizinische Fachbereiche und in bestimmten Regionen Höchstzahlen festsetzen können.
  • Die zu hohe Ärztedichte in der Schweiz gilt als gewichtiger Grund für die steigenden Gesundheitskosten.

Mit der Zahl der Spezialärzte steigen auch die Gesundheitskosten. Heute bremst der sogenannte «Ärztestopp» den Zustrom aus dem Ausland. Der Bundesrat will dieses befristete Regime durch ein verfeinertes System ersetzen. Eine grosse Wende ist nicht geplant.

«Die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten ist eine Geschichte von Provisorien und Feuerwehrübungen», sagte Berset vor den Medien in Bern. Jetzt wolle der Bundesrat eine dauerhafte Lösung suchen: «Im Interesse der Bevölkerung, der Kantone und auch der Ärzteschaft.»

Neu sollen die Kantone selber für medizinische Fachbereiche und in bestimmten Regionen Höchstzahlen vorschreiben können. Wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich ansteigen, könnten sie zudem die Zulassung blockieren.

«Keine Revolution», aber eine pragmatische Lösung?

Der Bundesrat will auch bei der Qualität der Leistungen ansetzen. Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte sollen das Schweizerische Gesundheitssystem kennen, wenn sie zulasten der Krankenkassen abrechnen wollen. Darum sollen sie künftig eine Prüfung ablegen müssen. Keine Prüfung ablegen müssen jene Mediziner, die drei Jahre an einem Universitätsspital oder einer anderen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.

Die Gesetzesrevision ist keine Revolution, sondern die Verfeinerung bestehender Ansätze mit einigen neuen Elementen
Autor: Alain Berset Gesundheitsminister

Die Menschen erhielten durch neue Qualitätsanforderungen an die Ärzte Gewissheit, dass diese über Kenntnisse des Schweizer Gesundheitssystems und einer Landessprache verfügten, sagte Berset. Die Kantone wiederum würden die Bedürfnisse der Regionen am besten kennen. Schliesslich seien klare Anforderungen und eine unbefristete Regelung auch im Interesse der Ärzte, die so ihre Karriere besser planen könnten.

Die Einschätzung von SRF-Bundeshauskorrespondent Fritz Reimann

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Alain Bersets Wunsch nach Ruhe in der Gesundheitspolitik bleibt vorläufig ein frommer Wunsch, denn im Parlament haben die bürgerlichen Parteien andere Vorstellungen davon, wie die Kosten zu bremsen seien. Sie möchten, dass die Krankenkassen nicht mehr verpflichtet sind, jeden Arzt zu anerkennen. Das allein ist Zündstoff genug, für die weitere politische Auseinandersetzung.

Revolutionär sind Bersets Pläne nicht: Eine Revolution wäre etwa die Aufhebung des Vertragszwangs. Die Krankenkassen müssten dann nur noch die Leistungen jener Ärzte vergüten, mit welchen sie einen Vertrag abgeschlossen haben. In diese Richtung denken die Gesundheitskommissionen beider Räte. Auf diese Pläne ging Berset jedoch nicht näher ein.

Bis Mitte 2019 braucht es eine Lösung

Man müsse nun nach pragmatischen Lösungen suchen und sich von ideologischen Diskussionen verabschieden, sagte der Gesundheitsminister: «Die Gesetzesrevision ist keine Revolution, sondern die Verfeinerung bestehender Ansätze mit einigen neuen Elementen.» Es gelte, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu wahren – diesen Anspruch löse die Gesetzesrevision ein.

Das Parlament ist gefragt

Die Diskussion ging aber auch andernorts weiter. Die Gesundheitskommission des Nationalrats beispielsweise arbeitet an einer Vorlage zur Lockerung des Vertragszwangs. Die Krankenkassen würden damit viel Einfluss gewinnen.

Das hielt der Bundesrat bisher nicht für mehrheitsfähig. Die bürgerlichen Parteien hingegen lehnen Bersets Pläne für den Zulassungsstopp weitgehend ab. Es gebe viele nicht kohärente Vorstösse, sagte Berset. Es sei Aufgabe des Parlaments, diese zusammenzuführen.

Er ist mit seiner Vorlage nicht nur politisch, sondern auch zeitlich unter Druck. Das geltende Regime läuft Mitte 2019 aus. Um auf diesen Zeitpunkt hin nahtlos eine neue Regelung in Kraft setzen zu können, muss die Schlussabstimmung im Parlament bereits in der nächsten Wintersession stattfinden.

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