- Die Altersvorsorge ist sanierungsbedürftig. Die Sozialpartner haben sich im Sommer 2019 auf eine Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) geeinigt.
- Diesen Kompromiss hat der Bundesrat am Mittwoch unverändert als Botschaft verabschiedet.
- Nun ist das Parlament am Zug.
Die Renten der beruflichen Vorsorge sind seit längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinssätze. Nach der Ablehnung der Reform der Altersvorsorge im September 2017 durch das Schweizer Stimmvolk hatte der Bundesrat einen neuen Anlauf gestartet. Im Fokus steht die 2. Säule.
Mit der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) sollen das Rentenniveau gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert werden, wie der Bundesrat schreibt.
Mehrmals gescheitert
Kern des Sozialpartner-Kompromisses ist eine Kürzung der Renten, die durch verschiedene Ausgleichsmassnahmen abgefedert wird. Der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgerechnet wird, soll von 6,8 auf 6,0 Prozent sinken. Dadurch würden auf einen Schlag 12 Prozent der Rente verloren gehen.
Eine Senkung des Umwandlungssatzes sei unabdingbar, schreibt der Bundesrat. Trotz dieser weit herum anerkannten Notwendigkeit ist die Senkung des Umwandlungssatzes mehrmals an der Urne gescheitert.
Für ihr Einlenken rangen die am Kompromiss beteiligten Gewerkschafts- und Arbeitnehmenden-Dachverbände SGB und Travail Suisse dem Arbeitgeberverband ein Bündel von Begleitmassnahmen ab. Dazu gehört die Anpassung der Altersgutschriften. Heute gibt es vier Sätze. Jener für 45- bis 54-Jährige beträgt 15 Prozent, für ältere Arbeitnehmende sind es 18 Prozent.
Künftig sollen sie sich für beide Altersgruppen auf 14 Prozent des versicherten Lohns belaufen. Für Arbeitnehmende zwischen 25 und 44 Jahren werden die Beiträge einheitlich auf 9 Prozent festgelegt, was tendenziell eine Erhöhung bedeutet. Damit steigen die Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmende weniger stark an als heute, diese werden für Arbeitgeber attraktiver.
Rentenzuschlag als Ausgleich
Weiter sieht der Kompromiss Verbesserungen für Teilzeitangestellte, Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen und damit insbesondere für Frauen vor: Der Bundesrat schlägt vor, den Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, auf 12'443 Franken zu halbieren.
Das bedeutet einen höheren versicherten Lohn und höhere Beiträge, aber auch mehr Rente. Vom tieferen Koordinationsabzug profitieren insbesondere Teilzeitbeschäftigte. Für Arbeitnehmende mit mehreren Einkommen hingegen ändert sich nichts, weil die Eintrittschwelle bei 21'330 Franken bleibt.
Diese Massnahmen reichen aber nicht aus, um die Rentenausfälle für jene Arbeitnehmende zu kompensieren, die schon länger im Arbeitsleben stehen. Getreu dem Sozialpartner-Kompromiss schlägt der Bundesrat daher einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag für Bezügerinnen und Bezüger von BVG-Renten vor.
Für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten soll dieser Zuschlag 200 Franken, betragen, für die folgenden fünf Jahrgänge 150 Franken und dann 100 Franken. Davon profitieren tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort. Zudem wird damit das Rentenniveau einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen erhalten. Danach soll der Bundesrat den Betrag jährlich neu festlegen.
Finanziert wird der Zuschlag über einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853'200 Franken. Eine Umlagefinanzierung ist in de 2. Säule nicht vorgesehen. Die Kosten für die Versicherten belaufen sich nach Angaben des Bundesrats auf über 3 Milliarden Franken.