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Asylbewerber auf Gelände.
Legende: Hauptgrund für die Zunahme: die verschärfte Asylpraxis der Schweiz. Keystone
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Schweiz Asylbewerber: Untertauchen und weg

In der Schweiz tauchen immer mehr Asylbewerber unter – weil sie einen negativen Asylentscheid erhalten haben oder einen solchen erwarten. Die Personen verschwinden damit nicht nur aus der Statistik, sondern meist gleich auch noch aus dem Land.

Steigende Zahlen untergetauchter Asylbewerber: Allein zwischen April und Juni dieses Jahres sind bereits 2359 Asylbewerber unkontrolliert abgereist. Das zeigt die Asylstatistik von Mitte Juli. Das sind fast doppelt so viele wie im gleichen Vorjahresquartal.

Seit Anfang Jahr sind gemäss den Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) fast 4000 Fälle registriert. Auf das ganze Jahr hochgerechnet sind letztmals vor zwölf Jahren so viele Asylbewerber untergetaucht.

Verschärfte Asylpraxis als Ursache

Hauptgrund für die Zunahme ist – darin sind sich die Fachleute einig – die verschärfte Asylpraxis der Schweiz. Unter anderem erfahren Gesuchsteller früh, wenn sie geringe Chancen auf Asyl haben. Zudem werden Asylgesuche aus gewissen Ländern mit tiefer Anerkennungsquote in einem beschleunigten Verfahren abgehandelt, teils in gerade einmal 48 Stunden.

Dass die frühe Information über die Asylchancen zu mehr unkontrollierten Abgängen führen kann, zeigt sich im Testbetrieb in Zürich. Im dortigen Bundeszentrum prüft das SEM seit Anfang 2014 neue Asylverfahren. Die Asylbewerber erhalten eine Rechtsvertretung, die sie früh über die Chancen auf ein Bleiberecht informiert. Die Zahl der Beschwerden sank in einer ersten Testphase deutlich. Die Kehrseite: Rund jeder dritte Asylbewerber tauchte unter.

Grossteil aus Afrika

Im Testbetrieb in Zürich wird allerdings nur ein kleiner Teil aller Asylgesuche behandelt. Hauptauslöser für ein Untertauchen ist denn auch ein anderer, wie ein Blick in die SEM-Statistik zeigt.

Weit mehr als die Hälfte der schweizweit untergetauchten Asylbewerber kommt aus Afrika. Am häufigsten verschwanden im ersten Halbjahr 2016 Personen aus Gambia (490), gefolgt von Nigeria (347), Algerien (293) und Marokko (282).

Bei Asylgesuchen aus all diesen Ländern kommt das sogenannte Fast-Track-Verfahren zur Anwendung. Da diese Personen in der Schweiz kaum Asyl erhalten, werden die aussichtslosen Gesuche in einem Schnellverfahren abgehandelt. Damit würden sie auch schnell wieder in ihre Heimat rückgeführt - was sie mit dem Untertauchen verhindern.

Chancen in einem anderen Land?

Gesicherte Informationen darüber, wohin die Personen verschwinden, gibt es der Natur der Sache entsprechend keine. Doch deutet vieles darauf hin, dass ein Grossteil der Untergetauchten die Schweiz verlassen und in einem anderen Land ihr Glück versuchen.

Bei Polizeikontrollen werden jedenfalls nicht vermehrt untergetauchte Asylsuchende entdeckt, wie das SEM auf Anfrage schreibt. Und auch in den Nothilfezentren sei keine auffällige Zunahme zu verzeichnen, obwohl untergetauchte Asylbewerber ein Anrecht auf Nothilfe hätten.

Gemäss einer SEM-Studie vom April befinden sich insgesamt rund 15'000 untergetauchte Asylbewerber in der Schweiz. Sie machen damit nur einen kleinen Teil der sogenannten Sans-Papiers aus, die ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben.

Ein Grund für die Ausreise vieler Betroffener liegt darin, «dass es schwierig ist, in der Schweiz unentdeckt zu bleiben», sagt Seraina Berner, die bei der Regionalstelle des Hilfswerks der evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) in Aarau für die Rechtsberatung von Sans-Papiers zuständig ist. Die Chance, in eine Polizeikontrolle zu geraten sei, insbesondere für junge dunkelhäutige Männer, gross.

Wer trotzdem hier bleibe, verhalte sich meist sehr korrekt. «Diese Leute leben in permanenter Angst, entdeckt zu werden. Sie haben im Zug und Tram immer ein gültiges Ticket dabei. Sie versuchen möglichst nicht aufzufallen und nicht auf dem Radar der Polizei aufzutauchen.»

Dies bezeugen auch Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Anzahl der beschuldigten Straftäter. Im letzten Jahr gingen gerade einmal 400 Straftaten auf das Konto von abgewiesenen Asylbewerbern, welche die Schweiz längst hätten verlassen müssen. Die meisten Fälle betreffen kleinere Diebstähle.

Untergetaucht – und dann?

Werden «unkontrolliert abgereiste» Asylsuchende in einem anderen Dublin-Staat kontrolliert oder reichen dort einen Asylantrag ein, könnten sie gemäss dem Dublin-In-Verfahren in die Schweiz zurückgeführt werden. Zwischen April und Juni stimmte die Schweiz 251 In-Verfahren zu, 100 Personen wurden überstellt.

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