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Asylgesetz 110'000 Franken pro Kanton mit Asylzentrum

Ein Kanton soll vom Bund jährlich 110'00 Franken erhalten, wenn er ein Asylzentrum des Bundes für hundert Personen eröffnet. Diese Summe hat das Justizdepartement vorgeschlagen.

Der Bund will Kantone mit einer jährlichen Pauschale von 110'000 Franken entschädigen, wenn sie in einer Testphase ein Asylzentrum des Bundes beherbergen. Der Betrag ist für eine Aufnahmekapazität von jeweils hundert Personen vorgesehen.

Der Kanton Zürich, der 500 Asylsuchenden in einem Testzentrum unterbringen will, würde also pro Jahr 550'000 Franken erhalten. Bei der Zuteilung von Asylsuchenden will der Bund den Standortkantonen zudem die Plätze an ihr Kontingent anrechnen. Beherbergt ein Kanton hundert Personen in einem Bundeszentrum, muss er hundert Personen weniger aufnehmen.

Den doppelten Betrag, also 220'000 Franken, sollen Kantone erhalten, die ein Zentrum für renitente Asylsuchende unterhalten.

Audio
Asylgesetz-Debatte: Was gilt als «renitent»?
aus Echo der Zeit vom 11.09.2012.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 29 Sekunden.

Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat eine Anhörung zu diesen Vorschlägen eröffnet, die in einer Verordnung zum Asylgesetz verankert werden sollen. Es geht dabei um eine Testphase von zwei Jahren für neue Verfahrensabläufe.

Das Parlament hatte im Herbst dringliche Änderungen des Asylgesetzes verabschiedet, die eine solche Testphase vorsehen. Die Gesetzesänderungen sind bereits in Kraft getreten. Weil die Gegner das Referendum ergriffen haben, wird jedoch das Volk darüber entscheiden. Sagt das Volk Nein, fallen auch die Verordnungen dahin.

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