Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Schweiz Auch Ständerats-Kommission kämpft um das Geld reicher Franzosen

Nach dem Nationalrat ist nun auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerats nicht auf das Erbschaftssteuer-Abkommen mit Frankreich eingetreten. Trotz Drohung aus dem Nachbarland.

Was heisst Nichteintreten?

Box aufklappen Box zuklappen

Wenn der Nationalrat oder der Ständerat (oder eine Kommission des jeweiligen Rates) auf ein Geschäft nicht eintritt, bringt er damit zum Ausdruck, dass er die Behandlung des Geschäfts als politisch nicht notwendig erachtet. Die geltende Rechtslage erscheint ihm ausreichend.

Das neue Erbschaftssteuer-Abkommen mit Frankreich hat auch im Ständerat einen schweren Stand: Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerats sprach sich in einem Mitbericht an die zuständige Wirtschaftskommission gegen das Abkommen aus.

Umstritten war, ob der Rat nicht auf die Beratungen zum Abkommen eintreten sollte oder ob dieses an den Bundesrat zurückzuweisen sei mit dem Auftrag, mit Frankreich neu zu verhandeln.

Am Ende stimmte die APK mit 8 zu 3 Stimmen für Nichteintreten.

In der Wintersession war schon der Nationalrat nicht auf die Vorlage eingetreten. Mit dem neuen Vertrag könnnte Frankreich, Erben in Frankreich auch dann nach französischem Recht besteuern, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat.

Frankreich hatte zuvor damit gedroht, das Doppelbesteuerungsabkommen zu kündigen, falls die Schweiz sich nicht auf das Abkommen einlasse. Eine Kündigung könnte dazu führen, dass Franzosen in der Schweiz und in Frankreich Steuern zahlen müssen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel