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Ausländische Arbeitskräfte Kontingente für Angehörige von Drittstaaten unverändert

Schweizer Firmen können auch nächstes Jahr bis zu 8500 Arbeitskräfte aus Staaten ausserhalb von EU und EFTA rekrutieren.

Gemäss Beschluss des Bundesrats können im nächsten Jahr wiederum 4500 Aufenthaltsbewilligungen B und 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen L ausgestellt werden. Damit soll dem Bedarf der Unternehmen nach Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten Rechnung getragen werden. Mit diesen Höchstzahlen folgt die Landesregierung den Empfehlungen der Kantone.

Die kantonale Volkswirtschaftsdirektoren-Konferenz (VDK) begrüsst den Entscheid und weist darauf hin, dass sich die Lage mit der Erhöhung im vergangenen Jahr leicht entspannt habe. Zuvor seien die Kontingente zeitweise frühzeitig aufgebraucht gewesen. Die restriktive Beurteilung von Gesuchen sei zunehmend zum Standortnachteil geworden.

Separate Kontingente für ungeregelten Brexit

Der Bundesrat hat zudem im Rahmen der bereits früher beschlossenen Strategie für den Fall eines ungeregelten Brexit vorgesorgt: Sollte Grossbritannien 2020 ohne Vertrag die EU verlassen, können Schweizer Betriebe insgesamt 3500 Erwerbstätige aus dem Land einstellen, 2100 mit B- und 1400 mit L-Bewilligungen.

Solange Grossbritannien in der EU ist, gilt das Freizügigkeitsabkommen. Verlässt das Land die EU mit dem ausgehandelten Austrittsvertrag, gilt während einer Übergangszeit das Freizügigkeitsabkommen. Der Bundesrat hatte das Kontingent für britische Erwerbstätige bereits im März bei 3500 festgelegt.

Keine Änderung bei Kurzaufenthaltern

Unverändert bleiben auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus der EU und der EFTA, die in der Schweiz Einsätze von bis zu 90 respektive 120 Tagen leisten. 2020 stehen 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500 Einheiten für Aufenthalter (B) zur Verfügung. Die quartalsweise Vergabe soll beibehalten werden.

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