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Bankdaten verkauft UBS-Datendieb zu 40 Monaten Haft verurteilt

  • Das Bundesstrafgericht hat einen Ex-UBS-Mitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe und einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
  • Der 45-Jährigen wurde des qualifizierten Nachrichtendienstes, der Geldwäscherei und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz für schuldig befunden.
  • Freigesprochen wurde der Mann vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses.
  • Der Angeklagte hatte die Kundendaten an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft.

Das Bundesstrafgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe. Der Staatsanwalt des Bundes zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden. Man habe versucht aufzuzeigen, dass wirtschaftlicher Nachrichtendienst vorliege, was gelungen sei.

Der Prozess und die Urteilsverkündung fanden in Abwesenheit des Angeklagten statt. Der Verurteilte weilt in Deutschland. Es ist nicht anzunehmen, dass er an die Schweiz ausgeliefert wird. Damit entzieht sich einmal mehr ein in der Schweiz verurteilter Datendieb seiner Strafe.

Geheimnis-Verrat im Ausland

Nach den Worten der Richterin wurde der 45-Jährige vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses freigesprochen, weil der Verrat dieses Geheimnisses im Ausland stattgefunden habe. Es gebe keine klaren Hinweise darauf, dass die Kundendaten in der Schweiz an deutsche Behördenmitglieder übergeben worden seien, sagte die Richterin.

Tatsächlich ist der Bundesstaatsanwaltschaft nicht bekannt, auf welchem Weg die Daten an die deutschen Behörden gelangten, erklärte der Staatsanwalt des Bundes.

Meldungen von Kunden

Der verurteilte Schweizer sammelte bei seiner ehemaligen Arbeitgeberin, der Grossbank UBS, Kundendaten. Mindestens 230 Daten verkaufte er im Sommer 2012 an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Deliktsumme beträgt über eine Million Euro.

Aufgrund der Daten führten die deutschen Steuerbehörden Ermittlungen und Hausdurchsuchungen durch. Weil sich immer mehr UBS-Kunden bei ihrer Bank meldeten wurde klar, dass Kundendaten entwendet worden waren. Die UBS führte eine interne Untersuchung durch und erstattete Strafanzeige.

Keine Rechtshilfe aus Deutschland

Mitte Februar 2013 wurde beim Verurteilten eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei versuchte er eine SIM-Karte zu zerstören, auf der sich Informationen zu einem Hauskauf in Spanien befanden. Während der laufenden Ermittlungen verkaufte der Mann das Haus wieder – mit Verlust.

Das Geld für den Verkauf der Kundendaten und den Hauskauf lief über zwei deutsche Bankkonten. Als die Schweizer Strafermittler auf dem Weg der Rechtshilfe Informationen zu einem dieser Konten erbaten, erhielten sie zunächst keine Antwort aus Deutschland.

Erst nach wiederholtem Nachhaken kam die Antwort, dass dem Gesuch nicht nachgekommen werde, weil wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnten.

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