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Einzelnes Bauerngut in einer Hügellandschaft.
Legende: In Sigriswil hat sich bisher niemand an dem kleinen Schopf vor dem Haus gestört. SRF
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Schweiz Baugebühren nach 50 Jahren: Gemeinde kassiert für alten Schopf

Eine Berner Gemeinde verlangt nachträglich Baugesuche für kleine Hütten und Ställe, die Jahrzehnte lang niemanden gestört haben. Dafür verlangt sie happige Gebühren. Rechtlich gesehen ist das zwar möglich, allerdings hält ein Experte im «Kassensturz» das Vorgehen für ziemlich übertrieben.

Insgesamt hat der Kanton Bern in den letzten Jahren über 500 als «widerrechtlich» bezeichnete Bauten ausserhalb der Bauzone entdeckt. Das zeigen Recherchen der Sendung «Kassensturz» von SRF (siehe Tabelle unten). Die Gemeinden müssen das nun nachträglich in Ordnung bringen. Doch einige scheinen übereifrig ans Werk zu gehen.

Beispielsweise verschickte die Gemeindeverwaltung von Sigriswil BE dicke Post an ihre Einwohner: «Sollten Sie innert der genannten Frist das Baugesuch nicht einreichen, sehen wir uns leider gezwungen die Eingabe des Baugesuchs mit einer kostenpflichtigen Verfügung einzufordern.» Dabei handelt es sich um nachträgliche Baugesuche für Holzschöpfe, die 30 oder gar 50 Jahre stehen. Und bis anhin niemanden gestört haben. Viele Bewohner ärgern sich über die Gebühren, die über 2000 Franken ausmachen können.

150 Ställe und Schöpfchen entdeckt

Gemeindepräsident Alfred Santschi versteht den Ärger, entgegnet aber in der Sendung «Kassensturz»: «Das ist nicht auf dem Mist der Bauverwaltung von Sigriswil gewachsen.» Man führe nur den Auftrag des Kantons aus. Er erklärt, dass der Geometer bei der periodischen Nachführung im ganzen Kanton Bern Bauten entdeckt habe, für die ein Baugesuch fehle. Alleine in der Gemeinde Sigriswil waren es 150 Ställe und Schöpfchen, die nie auf dem Katasterplan eingezeichnet wurden. Alfred Santschi versichert, dass die meisten unkompliziert und ohne nachträgliches Baugesuch «durchgewunken» wurden. Bei rund 30 wäre dies aber nicht möglich gewesen.

2000 Franken Gebühr für einen 30-jährigen Holzschopf

Betroffen ist auch Sägereimeister Walter Kämpf. 1982 errichtete sein Vater auf dem Grundstück einen kleinen Hühnerstall, bereits 1969 einen Holzschopf. «All die Jahre hat nie jemand etwas gesagt, niemanden hat es gestört», ärgert sich Kämpf. Nun soll er dafür ein Baugesuch einreichen – gegen Gebühr. «Die Gemeinde braucht doch einfach Geld», vermutet Kämpf.

Auch der Sigriswiler Andreas Waber musste nachträglich für einen Schopf auf seiner Alp zünftig in die Tasche greifen: «Mit allen Gebühren bezahlte ich über 2000 Franken», erklärt der Landwirt und vierfache Familienvater. «Das Geld hätten wir weiss Gott anders gebrauchen können.»

Kritik von Rechtsprofessor: Hohe Gebühr nicht verhältnismässig

Es stellt sich die Frage: Kann eine Gemeinde nach so langer Zeit ein nachträgliches Baugesuch verlangen? «Kassensturz» sucht die Antwort bei Verwaltungsrechts-Professor Peter Hänni von der Universität Fribourg. Er erklärt: «Es gibt zwar eine Verjährung von 30 Jahren, doch diese besagt lediglich, dass eine Behörde danach den Abbruch eines Gebäudes nicht mehr verlangen kann.» Diese Frist gelte aber nur für Bauzonen, bezüglich Landwirtschaftszone gebe es keine Regelung.

Die Baubewilligungspflicht dient den Behörden zur Prüfung der baupolizeilichen und zonenrechtlichen Tatbestände und als Dokumentation. «Insofern verjährt die Pflicht, ein Baubewilligungsgesuch einzureichen, nie.» Peter Hänni weist aber auch auf das Prinzip der Verhältnismässigkeit hin: «Bei einem Bau, der schon ewig lang steht, sollen die Behörden gemäss Verwaltungsrecht mit Augenmass handeln.» Eine einfache Skizze und ein Foto würden im Fall von Walter Kämpf ausreichen, «dass mit moderaten Preisen die ganze Sache legalisiert werden kann, der Eigentümer zufrieden ist und die Gemeinde ihrer Verpflichtung nachkommen kann.»

Gemeinde lenkt ein

So hat die Gemeinde Sigriswil – nachdem sich «Kassensturz» einschaltete – entschieden, sich noch einmal mit Walter Kämpf zu treffen. Sie wollen, so versichert Präsident Alfred Santschi, gemeinsam mit dem Kantonsvertreter eine «vernünftige» Lösung finden. Man wolle die Angelegenheit unkompliziert abhandeln, und Walter Kämpf müsse sicherlich nicht mit mehr als 500 oder 600 Franken rechnen.

Widerrechtliche Bauten ausserhalb der Bauzone im Kanton Bern

Angaben aus den Meldungen der 10 Regierungstatthalterämter gemäss Umfrage bei den Gemeinden aus den Jahren 2011, 2012, 2013 und bis Februar 2014.

Anzahl Feststellungen
davon nachträgliche Bewilligungen
davon verfügte Wiederherstellungen
davon noch offene Verfahren
erledigt infolge Verzicht/Rückzug
Bern-Mittelland1166736112
Biel935
10
Thun6718112018
Obersimmental-Saanen51194919
Frutigen-Niedersimmental611814236
Interlaken-Oberhasli43208150
Seeland2414460
Emmental52313171
Oberaargau38156116
Jura bernois43104290
In Prozent:
10042,718,928,210,3

Angaben aus den Meldungen der 10 Regierungstatthalterämter gemäss Umfrage bei den Gemeinden aus den Jahren 2011, 2012, 2013 und bis Februar 2014.

Zum «Kassensturz»-Beitrag

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