- Die Wartefrist von zehn Tagen beim Heiraten wird abgeschafft, wie der Nationalrat mit 129 zu 43 Stimmen beschlossen hat. Damit kommt das Geschäft in die Schlussabstimmung.
- Die Revision geht auf eine Motion von Andrea Caroni (FDP/SG) aus dem Jahr 2013 zurück. Er wollte auch die Trauzeugen abschaffen, dies fiel jedoch im Parlament durch.
- Der Ständerat hat der Abschaffung der Frist ebenfalls bereits zugestimmt.
Die Frist war ein Überbleibsel des Verkündverfahrens. Es wurde bereits 1999 abgeschafft. Es verlangte, dass Brautleute in ihrem Heimatort ihren Willen zur Ehe öffentlich kundtaten, sei es im lokalen Anzeiger oder in speziellen Aushängen.
Der Zweck war, dass Drittpersonen innerhalb von zehn Tagen gegen die Ehe Einspruch erheben konnten. Bei der Abschaffung des Verkündverfahrens wurde die Wartefrist gewissermassen als Bedenkfrist beibehalten.
Für ein rascheres Verfahren
Wie Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, vor dem Nationalrat betonte, bleibt sich bei der tatsächlichen Prüfung, ob alle Bedingungen zur Ehe erfüllt sind, alles gleich.
In einem so genannten Ehevorbereitungsverfahren prüft das jeweilige Zivilstandsamt, ob es Ungültigkeitsgründe gibt. Dies können beispielsweise eine bereits bestehende Ehe, Urteilsunfähigkeit oder eine enge Verwandtschaft sein. An diesen Voraussetzungen änderte sich auch nach Abschaffung der Wartefrist nichts.
In Zukunft müssen die Verlobten nach Abschluss dieser Prüfung keine Wartefrist mehr einhalten. Dadurch falle ein Stück Bürokratie weg, sagte Bundesrätin Sommaruga.
Wortmeldungen gegen den Vorschlag gab es im Nationalrat keine. Das Geschäft kommt nun noch in die Schlussabstimmung am Ende der Session.