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Bei Jobverlust oder Kündigung Neue Gebühren fürs Parkieren der Pensionskasse

Immer mehr Banken führen Gebühren ein – und die Zinsen sind ohnehin im Keller. Ein Vergleich lohnt sich.

Wer den Job verliert oder seinen Job freiwillig kündigt, ist gezwungen, sein Pensionskassengeld auf einem Freizügigkeitskonto zu «parkieren», bis er oder sie einen neuen Job und damit eine neue Pensionskasse hat. Doch es lohnt sich, die verschiedenen Anbieter vorher zu vergleichen.

Pensionskassengeld schrumpft je nach Anbieter

Je nach Freizügigkeitskonto schrumpft das hart verdiente Pensionskassengeld Monat für Monat. Immer mehr Banken führen Gebühren ein – einige Anbieter verlangen neuerdings gar eine monatliche Kontoführungsgebühr.

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Ein schlechtes Beispiel ist die UBS. Die Bank hat ihren Kunden mit Freizügigkeitskonto in den letzten Wochen per Brief mitgeteilt, dass ab Anfang Jahr neu eine Monatsgebühr fällig wird. Zwar ist der Betrag mit drei Franken im Monat gering, trotzdem verstehen viele Betroffene den Grund für diese Kosten nicht.

Wenig Aufwand, wenig Zins

Viel Aufwand habe die Bank mit dem parkierten Geld ja nicht, meint eine Betroffene aus dem Kanton Aargau: «Ich kann dieses Geld nicht abheben, ich brauche keine monatlichen Auszüge. Und die Bank kann ja sogar noch damit wirtschaften». Und viel Zins gibt es auf dem parkierten Pensionskassenguthaben bei der UBS auch nicht, gerade mal 0.01 Prozent.

Die Kundin fragt sich deshalb, warum es nötig ist, Leuten ohne Job jeden Monat noch ein paar Franken von ihrem Geld für die Altersvorsorge abzuzwacken. «Für dieses Geld haben alle Leute gearbeitet. Und es nimmt jetzt einfach Monat für Monat ab. Zwar um einen kleinen Betrag, aber man kann nichts dagegen machen», sagt die Betroffene.

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» fragt bei der UBS nach den Gründen für diese neue Gebühr. Die Antwort der Medienstelle: «Aufgrund der zunehmenden operativen Aufwendungen und regulatorischen Anforderungen steigen die Kosten zur Verwaltung einer Freizügigkeitsstiftung. Es ist unser Anspruch, unsere Dienstleistung in der gewohnt hohen Qualität weiterzuführen. Deshalb führen wir per 1. Januar 2021 eine Kontoführungsgebühr ein. Zur Anzahl der betroffenen Kunden machen wir keine Angaben.»

Monatsgebühr auch bei anderen Banken

Die UBS ist nicht die einzige Anbieterin von Freizügigkeitskonten, die versucht, bei parkierten Pensionskassen-Guthaben etwas Geld herauszuholen. Damit angefangen hat die Postfinance im Jahr 2019. Dem schlechten Beispiel folgten die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse und einige Kantonalbanken. Es lohnt sich also auch bei einem Freizügigkeitskonto, verschiedene Anbieter zu vergleichen.

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Happige Gebühren können auch beim Auflösen des Kontos anfallen, sagt Benjamin Manz vom Online-Vergleichsdienst moneyland.ch. Je nachdem, ob das Konto wegen eines Umzuges ins Ausland, für Wohneigentum oder wegen eines Wechsels zu einem anderen Institut aufgelöst wird: «Da können je nach Anbieter und Auflösungsgrund zwischen 20 bis 600 Franken anfallen.»

Die gute Nachricht für die Betroffene aus dem Kanton Aargau: Fürs Auflösen dieses Kontos verlangt die UBS – jedenfalls im Moment – noch nichts. Sie könnte ihr Pensionskassengeld also problemlos zu einer kundenfreundlicheren Freizügigkeitsstiftung bringen.

Espresso, 12.01.2021, 8.13 Uhr

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