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Bekämpfung der Geldwäscherei Nationalrat ist gegen schärfere Regeln für Anwälte

  • Gegen eine Verschärfung des Geldwäschereigesetzes: Der Nationalrat tritt nicht auf die Gesetzesänderung des Bundesrats ein.
  • Damit folgt die grosse Kammer der vorberatenden Kommission: Diese hatte mit 13 zu 12 Stimmen Nichteintreten empfohlen.
  • Die Vorlage geht nun in den Ständerat. Lehnt dieser die Revision ebenfalls ab, ist der Gesetzesvorschlag beerdigt.

Der Entscheid fiel mit 107 zu 89 Stimmen. Gegen ein verschärftes Geldwäscherei-Gesetz stimmten mit Ausnahme einer Handvoll Abweichler die bürgerlichen Fraktionen von SVP, FDP und Mitte. Die Allianz aus SP, Grünen, Grünliberalen unterlag.

Diese Verschärfungen sieht der Bundesrat vor

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  • Die Sorgfaltspflicht gilt für Finanzintermediäre, Händler sowie Anwälte und Notare, die in die Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts involviert sind.
  • Bei Verdacht auf Geldwäscherei im Umfeld von Sitzgesellschaften oder Trusts müssen die Beraterinnen die Meldestelle für Geldwäscherei einschalten. Anwälte und Notare nur dann, wenn sie eine Finanztransaktion ausführen.
  • Der Begriff des begründeten Verdachts wird in der Geldwäschereiverordnung genau umschrieben. Dadurch soll die Differenz zwischen Meldepflicht und Melderecht geklärt werden.
  • Für Vereine, die an der Sammlung oder Verteilung von Geld zu karitativen Zwecken im Ausland beteiligt sind, müssen künftig ins Handelsregister eingetragen werden.
  • Diese Vereine müssen ein Namens- und Adressverzeichnis ihrer Mitglieder hinterlegen.
  • Kriterien zur Identifikation von Missbrauchsrisiken werden auf Verordnungsebene festgelegt. Für Stiftungen ändert sich nichts.
  • Die Schwelle, ab der Edelmetall- und Edelsteinhändler bei Barbezahlung Sorgfaltspflichten einhalten müssen, wird von 100'000 auf 15'000 Franken gesenkt. Ausgenommen sind Verkäufe an Endkunden.
  • Für den Ankauf von Altedelmetallen wird ein Kontrollmechanismus eingeführt.

Grösster Streitpunkt war eine Ausweitung der Sorgfaltspflicht für Anwälte, Notare und weitere Berater. Dies würde den «Tod des Anwaltsgeheimnisses bedeuten», befürchtete etwa Vincent Maitre (M-CEB/GE). Auch Fraktionssprecher Philipp Bregy (M-CEB/VS) sah keinen Handlungsbedarf. Weitere bürgerliche Anwälte im Parlament untermauerten diese Aussagen.

Bundesrat Ueli Maurer hielt dem entgegen: Das Anwaltsgeheimnis werde auch mit der Gesetzesrevision gewahrt. Anwälte seien nur zur Meldung verpflichtet, wenn es das Berufsgeheimnis nicht verletze. Ausserdem würden Kontrollen von Anwälten durchgeführt. «Es ist kein geschickter Schachzug, wenn sich das Schweizer Parlament nicht mit der Geldwäscherei beschäftigen will.»

Auch die Befürworter im Parlament gaben erfolglos zu bedenken, dass sich die Schweiz mit dem Zementieren des Status quo auf Konfrontationskurs mit internationalen Gremien begebe. Eine Revision sei dringend notwendig. Ohne sie trage die Schweiz wichtigen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) nicht Rechnung, hielt Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) fest.

Die internationale Task Force mit Sitz in Paris prüft regelmässig, ob die Gesetze ihrer Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entsprechen. «Es muss unser Ziel sein, die Schweiz aus dieser verdächtigten Lage zu befreien», so Judith Bellaïche (GLP/ZH). Die nächste Länderprüfung der Schweiz steht im laufenden Jahr an.

Die Berufsgruppen der Anwälte und Notare waren mit den «Panama Papers»-Enthüllungen 2016 in den Fokus gerückt: Daraus geht hervor, dass sich über 1200 Schweizer Firmen unter den 14'000 Banken, Anwaltsfirmen und anderen Mittelsmännern befanden, die Briefkastenfirmen aufbauen liessen.

Als nächstes wird der Ständerat über die Gesetzesänderungen im Geldwäscherei-Gesetz beraten. Tritt auch er nicht auf das Geschäft ein, ist es vom Tisch. Entscheidet er für Eintreten, muss sich der Nationalrat noch einmal mit der Frage beschäftigen.

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