Zum Inhalt springen

Berner KMU erhält recht Tarifstufen für Fernseh- und Radioabgabe sind verfassungswidrig

  • Alle Haushalte und Firmen in der Schweiz bezahlen die geräteunabhängige Fernseh- und Radioabgabe, die seit diesem Jahr gilt.
  • Firmen bekommen die Rechnung von der eidgenössischen Steuerverwaltung zugestellt.
  • Ob und wie viel sie bezahlen müssen, ist abhängig von ihrem Umsatz. Sechs Tarifstufen hat der Bund dafür bestimmt.
  • Doch jetzt sagt das Bundesverwaltungsgericht: Diese Abstufung sei verfassungswidrig.

Machen wir die Rechnung: Ein KMU mit einer Million Umsatz bezahlt 910 Franken an die Radio- und Fernsehabgabe. Auf 100 Franken Umsatz sind das neun Rappen. Macht ein Konzern eine Milliarde Umsatz, bezahlt dieser 35'590 Franken.

Das klingt nach viel Geld. Aber im Verhältnis ist es halt doch weniger. Denn: Auf 100 Franken Umsatz bezahlt der Milliardenkonzern bloss noch 0.36 Rappen. 9 Rappen oder 0.36 Rappen: Da liegt die Ungerechtigkeit – und das Problem. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die vom Bundesrat beschlossene Abstufung die Verfassung verletze.

Denn in der Verfassung steht: Es gelte der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Und genau über dieses Gebot sind die Juristen der Bundesverwaltung gestolpert.

KMU erhält im Grundsatz recht

Ein Berner KMU hat nämlich die Rechnung für die Medienabgabe angefochten. Das KMU bekam jetzt recht – aber nur im Grundsatz. Die Rechnung muss das Unternehmen trotzdem überweisen. Das verfassungswidrige Abstufungsmodell darf nämlich vorerst weiter existieren.

Der Bundesrat hat bereits angekündigt, das neue Abgabenmodell spätestens Mitte 2020 zu analysieren. Das Bundesverwaltungsgericht empfiehlt, dann eine verfassungskonforme Lösung zu suchen. Vorerst bleiben die alten Tarife gültig. Das Gericht will nämlich die Finanzierung der SRG und der regionalen elektronischen Medien nicht gefährden.

Die unabhängige Informationsversorgung der Bevölkerung durch diese Medien sei ebenfalls durch die Verfassung geschützt. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und die eidgenössische Steuerverwaltung sagen auf Anfrage, sie würden prüfen, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wollen.

Meistgelesene Artikel