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Berner Obergericht Bleibt Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl verwahrt?

Kneubühl wehrt sich gegen seine Verwahrung. Er hatte bei der Räumung seines Hauses 2010 einen Polizisten angeschossen.

Das Berner Obergericht muss entscheiden, ob der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl verwahrt bleibt. Dieser wehrt sich gegen die im März 2020 verfügte Massnahme.

Der Rentner schrieb dem Gericht in einem Brief, er halte die Beschwerdekammer nicht für unabhängig und werde deshalb nicht erscheinen. Es handle sich um einen «Streik» gegen die «Korruption der Berner Behörden». Die Beschwerdekammer entschied während der Verhandlung, auf Kneubühls Anwesenheit zu verzichten. Kneubühls Position sei ja aus seinen vielen Eingaben an die Gerichte bestens bekannt.

Auch Kneubühls Verteidiger war einverstanden, auf eine polizeiliche Vorführung des Beschwerdeführers zu verzichten. Er sagte, Kneubühl wünsche sich eine Aufarbeitung der Ereignisse im Jahr 2010. Er habe aber begriffen, dass es jetzt nur um die Frage gehe, ob er verwahrt werden solle oder nicht.

Querulant und Behördenschreck Peter Hans Kneubühl

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Der heute 77-jährige Peter Hans Kneubühl wurde 2010 landesweit bekannt, als er vor der Zwangsräumung seines Hauses in Biel auf Polizisten schoss und einen von ihnen schwer verletzte. Nach einem mehrtägigen Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei wurde der Rentner schliesslich oberhalb von Biel gefasst.

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland kam 2013 zum Schluss, der Rentner leide an einer schweren wahnhaften Störung. Es taxierte den Angeklagten als schuldunfähig und verordnete eine stationäre psychiatrische Massnahme. Das bernische Obergericht und das Bundesgericht bestätigten dieses Vorgehen.

Im Rahmen der stationären Massnahme solle sich Kneubühl therapieren lassen, so die Idee. Packe er diese Chance nicht, drohe ihm eine Verwahrung, warnten seinerzeit die Richter. Doch der als «Behördenschreck» bekannt gewordene Kneubühl bestreitet, dass er an Verfolgungswahn leidet. Laut Behörden verweigerte er jegliche Therapie und medikamentöse Behandlung. Aus diesem Grund stellten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern beim Gericht den Antrag, die stationäre Massnahme wegen Aussichtslosigkeit durch eine Verwahrung abzulösen.

Das erstinstanzliche Gericht entsprach im vergangenen März dieser Forderung. Schon damals erschien Kneubühl nicht vor Gericht und zog dieses Urteil an die nächsthöhere Instanz weiter. Nun ist es am Berner Obergericht, über das weitere Schicksal des Rentners zu entscheiden.

Im Strafvollzug hat Kneubühl mehrfach mit Hungerstreiks für seine Anliegen gekämpft. Insbesondere wollte er von der Strafanstalt Thorberg ins Regionalgefängnis Thun zurückverlegt werden.

Das Berner Obergericht wird seinen Entscheid über die Verwahrung Kneubühls voraussichtlich am Donnerstag bekannt geben.

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