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Berner Wirtschaftsstrafgericht Verfahren gegen Postauto AG wegen Verfahrensmangel zurückgewiesen

  • Das Berner Wirtschaftsstrafgericht weist das Verfahren gegen die Postauto AG an die Staatsanwaltschaft zurück.
  • Für die Einsetzung von Alt-Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu als externe Verfahrensleiter durch das fedpol habe keine formell-gesetzliche Grundlage bestanden.
  • Dies sei als «schwerwiegender Mangel» zu qualifizieren, teilte das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht mit.

Die vom externen Verfahrensleiter und dessen Stellvertreter vorgenommenen respektive angeordneten Verfahrenshandlungen seien somit nichtig und führten zur Rückweisung des Verfahrens ins Stadium der Untersuchung.

Widerhandlungen gegen Subventionsgesetz

Mathys und Cornu waren 2018 vom Bundesamt für Polizei (fedpol) als Verfahrensleiter im Fall «Postauto» eingesetzt worden. Es geht um den Verdacht auf Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat.

Die Postauto-Affäre kurz erklärt

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Im Februar 2018 geriet Postauto Schweiz in die Schlagzeilen, weil das Unternehmen durch gesetzeswidrige Umbuchungen im Laufe mehrerer Jahre 78,3 Millionen Franken Abgeltungen von Bund und Kantonen erschlichen hatte. Postauto Schweiz muss die missbräuchlich bezogenen Subventionen dem Bund und den Kantonen zurückerstatten. Leiter Daniel Landolf sowie der Finanzchef wurden umgehend von ihren operativen Aufgaben entbunden. In Folge des Skandals ist die Post-Chefin Susanne Ruoff am 8. Juni 2018 zurückgetreten.

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