- Einbrüche, Morde oder Vergewaltigungen – bei solchen Verbrechen liefern oft DNA-Spuren vom Tatort den entscheidenden Hinweis auf die Täterschaft.
- Allerdings können die Ermittlungsbehörden nicht mehr in jedem Fall mit DNA-Profilen von Verhafteten arbeiten – nach einem Bundesgerichtsurteil wurde die Hürde dafür deutlich erhöht.
- Dies hat Folgen, wie nun erstmals aktuelle Zahlen aus dem Kanton Zürich zeigen: Es können weniger Verbrechen dank DNA-Spuren aufgeklärt werden.
Bis Ende 2017 war der Fall klar: Wurde im Kanton Zürich ein Tatverdächtiger verhaftet, zum Beispiel nach einem Einbruch, wurde sein DNA-Profil automatisch in die schweizweite Datenbank des Bundesamts für Polizei Fedpol eingespiesen. So konnten die Ermittlungsbehörden unter Umständen den Verhafteten auch noch eines früheren Delikts überführen.
Deutlich mehr Arbeit für Behörden
Dann aber entschied das Bundesgericht aufgrund der Beschwerde eines Verhafteten, dass DNA-Profile nicht mehr automatisch in jedem Fall erstellt werden dürfen, sondern nur noch bei einem konkreten Verdacht.
Deshalb hätten Polizei und Staatsanwaltschaft nun deutlich mehr Arbeit, sagt Werner Schaub von der Zürcher Kantonspolizei: «Ganz konkret bedeutet dies jetzt, dass die den Fall führende Polizistin einen begründeten Antrag stellen muss an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits muss dann in jedem einzelnen Fall eine Verfügung ausstellen.»
Grosse Sorgen bei der Staatsanwaltschaft
Die Folge: In Zürich kam es letztes Jahr deutlich weniger vor, dass die DNA eines Verhafteten zu einem früheren Delikt passte. Die Zahl dieser sogenannten Personen-Spur-Treffer ging 2018 um 42 Prozent zurück, wie der Jahresbericht des Forensischen Instituts Zürich zeigt.
Das mache ihm grosse Sorgen, sagt der leitende Oberstaatsanwalt Beat Oppliger: «Das hat irgendwann zur Folge, dass die Aufklärungsquote von bestimmten Delikten darunter leiden könnte. Das könnten Einbrüche sein, Diebstähle. Aber eben auch – das möchte ich betonen – Sexualdelikte, versuchte Tötungen und Tötungsdelikte.»
Die Entwicklung in Zürich zeigt sich auch schweizweit: Nach Auskunft des Bundesamts für Polizei wurden letztes Jahr gut 30 Prozent weniger DNA-Profile in die nationale Datenbank übermittelt.
Deshalb ist DNA ein grosses Thema bei der laufenden Revision der Strafprozessordnung. Zahlreiche Kantone und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren fordern, dass die Hürde für die Erstellung von DNA-Profilen wieder gesenkt wird – denn die jetzige Praxis sei untragbar.