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Beschwerde abgewiesen Der umstrittene Platz für Fahrende in Wileroltigen kommt

Die JSVP ist beim bernischen Verwaltungsgericht mit einer Beschwerde abgeblitzt. Es wird nicht noch einmal abgestimmt.

Südlich der Autobahnraststätte in Wileroltigen soll für ausländische Fahrende ein Standplatz gebaut werden, den einzigen solchen Platz im Kanton Bern. Die Stimmbevölkerung des Kantons Bern hat im Februar 2020 einem Kredit von 3.3 Millionen Franken zugestimmt nach einer längeren politischen Diskussion.

Doch in trockenen Tüchern war die Sache bisher nicht. Die JSVP hatte nämlich eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Das bernische Verwaltungsgericht wies diese Beschwerde nun jedoch ab mit der Folge, dass die Abstimmung nicht wiederholt werden muss – der Platz kann erstellt werden.

Die Vorgeschichte

Eingereicht hatte die JSVP die Beschwerde wegen eines Urteils des Bundesgerichts – im Zusammenhang mit dem neuen Polizeigesetz. Das Gericht stellte in diesem Fall fest, dass das Gesetz im Bezug auf Fahrende zu streng formuliert war.

Der Wegweisungs-Artikel

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Legende: Keystone

Der Kanton Bern hatte im neuen Polizeigesetz einen Wegweisungs-Artikel. Dieser Artikel würde eine Wegweisung von Fahrenden einfacher machen, als dies bisher der Fall ist.

Für 3 von 5 Bundesrichter war klar: Bei den Fahrenden geht das bernische Polizeigesetz mit zu viel Härte vor. Bund, Kanton und Gemeinden seien dazu verpflichtet, die Rechte der Minderheiten zu schützen. Eine Wegweisung innerhalb von 24 Stunden wurde als zu streng erachtet.

Aufgrund der kurzen Frist würden die aufschiebende Wirkung und jegliche Verfahrensgarantien genommen, befand das Gericht in Lausanne. Dies lässt sich nicht mit übergeordnetem Recht vereinbaren. Deshalb wurde der Artikel im Nachhinein gestrichen.

Doch der Berner Regierungsrat habe genau mit diesem Wegweisungs-Artikel aus dem Polizeigesetz auch die Abstimmung über den Transitplatz legitimiert, so die JSVP in der Stimmrechtsbeschwerde: Im Abstimmungskampf sei argumentiert worden, der Wegweisungs-Artikel lasse sich nur umsetzen, wenn es einen Standplatz gäbe.

Südlich dieser Raststätte soll ein Transitplatz entstehen.
Legende: Südlich dieser Raststätte soll ein Transitplatz entstehen. Keystone

Anders gesagt: Illegale Campierer könne man nur wegweisen, wenn es eine legale Alternative gäbe. Doch diesen Artikel gibt es jetzt nicht mehr.

Die JSVP forderte deshalb eine Aufhebung und Wiederholung der Abstimmung über den Platz: «Grund für die Aufhebung sind Falschinformationen im Vorfeld der Abstimmung», so die JSVP. Das Berner Volk hätte laut JSVP gegen einen Standplatz gestimmt, wenn man damals gewusst hätte, dass es den Wegweisungs-Artikel sowieso nicht geben wird.

Keine Wiederholung

Das Verwaltungsgericht lehnte diese Beschwerde jedoch ab. Im Urteil, das SRF vorliegt, steht, dass es für eine Wiederholung einer Abstimmung triftige Gründe brauche. In diesem Fall seien diese Anforderungen nicht erfüllt. Die Meinungsbildung hing beispielsweise nicht massgeblich von dem Wegweisungs-Artikel ab, befindet das Gericht.

Mangels Erfolgsaussichten vor Bundesgericht verzichtet die Junge SVP laut Mitteilung auf einen Weiterzug des Falls vor Bundesgericht. Sie will sich auf den politischen Weg konzentrieren. Im bernischen Grossen Rat ist ein Vorstoss hängig, der eine Wiederholung der Abstimmung zum Ziel hat. Die Regierung empfiehlt die Motion zur Ablehnung.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 07:31 Uhr ; 

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