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Schweiz Bestechung im Privatbereich soll bestraft werden können

Der Bundesrat macht im Kampf gegen die Korruption einen Schritt vorwärts: Nicht nur die Bestechung von Amtsträgern und Behördenmitgliedern, sondern auch die Bestechung im Privatbereich soll strafbar und von Amtes wegen verfolgt werden. Betroffen wäre auch der Weltfussballverband Fifa.

Korruptionsvorwürfe sind im Weltfussballverband immer wieder ein Thema – ob es um Bestechung bei der Vergabe von Turnieren geht oder um die Besetzung von Posten. Doch bisher hat die Fifa als privater Verein solche Vorwürfe immer intern abgeklärt und hat auf Selbstregulierung gesetzt.

Der Bundesrat will nun auch bei privaten Organisationen genauer hinsehen. Der interne Aufseher der Fifa, Domenico Scala, begrüsst das grundsätzlich: «Das ist eine wichtige Signalwirkung. Privatbestechung ist eine ernste Sache.»

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Auch im Privatbereich soll es Korrupten an den Kragen gehen
aus HeuteMorgen vom 01.05.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 29 Sekunden.

Wie praktikabel?

Scala stellt aber Fragen zur Ausgestaltung des neuen Anti-Korruptions-Strafartikels: «Wie praktikabel ist das? Es betrifft ja nicht nur irgendwelche Fussballfunktionäre, es betrifft uns alle», sagt der Fifa-Mann und macht ein Beispiel: Eine Essenseinladung oder eine Flasche Wein könne ja dann auch als Bestechungsversuch gewertet werden. «Und wenn Sie das als Offizialdelikt deklarieren, heisst das also, dass jeder Staatsanwalt dieses Landes bei einem Mittagessen dabei sein muss, um zu überprüfen, ob die Weinflasche noch geht, oder nicht.»

Doch so genau will es der Bundesrat nicht geregelt haben: Im Entwurf steht, dass ‹geringfügige, sozial übliche Vorteile› nicht unter Strafe fallen. Die Flasche Wein zum Mittagessen dürfte auch weiterhin erlaubt sein.

Schwerer wiegt der Einwand, dass Korruption schwer zu erfassen ist, solange der Bestochene und der Bestecher dichthalten. Wenn niemand vom Couvert mit den Banknoten erfährt, das diskret von einer Hand in die andere wechselt oder unter der Hotelzimmertür durchgeschoben wird, dann wird auch kein Staatsanwalt aktiv.

Organisierter Wettbetrug weiter möglich

Anderseits bedauert Fifa-Überwacher Scala, dass auch mit dem neuen Gesetzestext ein zentrales Problem im Fussball nicht gelöst wird: Der organisierte Wettbetrug, mit dem kriminelle Kartelle Millionen umsetzen, bleibt weiterhin möglich. Um dies zu unterbinden, brauche es einen Sportbetrugs-Tatbestand. «Aber heute haben wir die Situation, dass der Betrugstatbestand so wie er im Strafgesetz geregelt ist, nicht ausreichend ist, um Betrug im Bereich der Spielmanipulation zu ahnden.»

Hier müsste der Bund aktiv werden und einen Vorschlag für einen Sportbetrugs-Tatbestand ausarbeiten, fordert Scala. Am Ball wäre laut ihm das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS.

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