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Schweiz Billag-Mehrwertsteuer wird zurückerstattet

Wer die laufende Rechnung für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren der Billag bereits bezahlt hat, erhält die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) entschieden. Es stützt sich dabei auf das Bundesgerichtsurteil vom 13. April.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat entschieden: Wer die Rechnung für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren der Billag für den Zeitraum ab April 2015 bereits bezahlt hat, erhält die 2,5 Prozent teure Mehrwertsteuer zurückerstattet. Der Betrag wird von der nächsten Rechnung abgezogen.

Somit zahlen beispielsweise Haushalte jährlich statt 462,40 Franken neu 451,10 Franken.

Das Bakom stützt sich beim Entscheid auf das Bundesgerichtsurteil vom 13. April. Dieses hatte geurteilt: Die Radio- und Fernsehgebühr unterliege nicht länger der Mehrwertsteuer.

Weitergehende Rückerstattung noch offen

Die Begründung lautete, der Bund nehme die Gebühr nicht entgegen, um als Gegenleistung ein Radio- oder Fernsehprogramm zu liefern. Er kaufe auch keine Programme bei der SRG oder anderen Anbietern ein. Vielmehr erhebe die Billag für den Bund die Empfangsgebühr, um damit die SRG und andere Programmanbieter zu subventionieren. Subventionen unterstehen jedoch nicht der Mehrwertsteuer, weil keine konkret umschriebene Gegenleistung dafür erwartet wird.

Nicht entschieden hatte das Bundesgericht, was die Rückerstattung weiter zurück betrifft. Offen bleibt demnach, ob die Konsumenten ihre in den vergangenen Jahren zu viel bezahlten Beträge ebenfalls zurückerhalten.

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