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Schweiz Bund nimmt Anlageberater in die Pflicht

Bankkunden sollen die Risiken von Anlagemöglichkeiten besser kennen und so ihr Vermögen nicht unwissend aufs Spiel setzen. Das soll das neue Finanzdienstleistungsgesetz sicherstellen. Konsumentenschützern geht dieses aber zu wenig weit.

Die Mängel der heutigen Regeln zeigten sich während der Finanzkrise: Viele verloren ihr Erspartes, weil sie es in Finanzprodukte angelegt hatten, deren Risiken sie nicht kannten. Der Bundesrat hat deshalb ein neues Gesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet, das sogenannte Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg).

Dieses soll mehr Transparenz schaffen. In der Vernehmlassung hatte die Finanzbranche den darin geplanten Ausbau des Kundenschutzes jedoch heftig kritisiert. Der Bundesrat beauftragte das Finanzdepartement in der Folge, Korrekturen am Gesetzesvorschlag anzubringen. Dieser berücksichtigt nun die unterschiedlichen Schutzbedürfnisse der verschiedenen Kundensegmente.

Unterschieden werde zwischen Privatkunden und professionellen Kunden, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Privatkunden haben die Möglichkeit, mit einem «Opting-out» bewusst auf den besseren Schutz zu verzichten. Professionelle Kunden können sich mit einem «Opting-in» für mehr Schutz entscheiden.

Dienstleister zu genauer Prüfung verpflichtet

Im Zentrum des neuen Gesetzes steht die Informations- und Erkundigungspflicht: Die Kunden müssen über die Finanzinstrumente informiert werden. Der Finanzdienstleister muss ihre Kenntnisse, Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse und Anlageziele berücksichtigen.

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«Das Gesetz bringt Verbesserungen beim Kunden- und Anlegerschutz»
aus SRF 4 News aktuell vom 04.11.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 13 Sekunden.

Wie weit er dabei gehen muss, hängt von der Art der Dienstleistung ab. Bei reinen Ausführungsgeschäften und bei Geschäften auf Veranlassung des Kunden, die nicht im Rahmen einer Beratung erfolgen, muss keine Prüfung durchgeführt werden.

Basisinformationsblätter zu Finanzinstrumenten – Aktien ausgenommen – sollen Privatkunden ermöglichen, Produkte zu vergleichen und einen fundierten Anlageentscheid zu treffen. Vorgesehen sind einheitliche Prospektanforderungen für sämtliche Effekten, die öffentlich angeboten oder an einer Börse gehandelt werden.

Keine Erleichterungen für geschädigte Anleger

Weiter sieht das Fidleg eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung für Kundenberater vor. Die Minimalanforderungen kann die Branche selbst festlegen. Verzichtet hat der Bundesrat auf die vorgesehene Umkehr der Beweislast. Im ursprünglichen Gesetzesvorschlag hätte ein Finanzdienstleister die Beweislast dafür getragen, dass er seinen gesetzlichen Informationspflichten nachgekommen ist.

Fallengelassen hat der Bundesrat zudem Massnahmen, die dazu dienen sollten, dass Geschädigte ihre Ansprüche einfacher vor Gericht durchsetzen können. Zur Diskussion standen zum Beispiel Schiedsgerichte und ein Prozesskostenfonds. Der gesetzliche Kundenschutz geht damit weniger weit als zunächst geplant.

Konsumentenschutz kritisiert «Verwässerung»

Das Fidleg bringe zwar bezüglich der Informationspflicht Verbesserungen, bestätigt Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), auf Anfrage von SRF News. Doch in anderen Punkten sei es «verwässert worden».

So seien dem Fidleg beispielsweise in Sachen Rechtssituation der Kunden und auch bei der Rechtsdurchsetzung «praktisch alle Zähne gezogen worden», kritisiert sie. Die Anliegen der Wirtschaft seien letztlich stärker gewichtet worden als der Anlegerschutz, so Birrer-Heimo weiter – dank des Lobbyings der Banken: «Die geballte Macht der Branche hat gewirkt, der Bundesrat ist klar zurückgekrebst.»

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