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Schweiz Bundesgericht hebt Teile des Genfer Polizeigesetzes auf

Nach einer Reihe leidvoller Erfahrungen mit Krawallen hat der Kanton Genf letztes Jahr sein Demonstrationsrecht deutlich verschärft. Das Bundesgericht zeigt Verständnis für die Absicht der Genfer, zieht aber eine rote Linie und hebt einen Teil des neuen Gesetzes auf.

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Bundesgericht zieht rote Linie
aus Rendez-vous vom 10.07.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 38 Sekunden.

Die Genfer Politik will durchgreifen und Krawalle bei Demonstrationen verhindern. Wo die vermummten Randalierer nicht greifbar sind, sollen die Veranstalter von Kundgebungen in die Pflicht genommen werden.

Das neue Genfer Polizeigesetz sieht vor, dass die Organisatoren einen eigenen Ordnungsdienst auf die Beine stellen müssen. Ausserdem werden sie zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet.

Bussen und jahrelanges Demo-Verbot

Sachschäden können auf die Veranstalter überwälzt und Bussen von bis zu 100‘000 Franken verhängt werden. Und wenn es trotzdem zu Ausschreitungen kommt, soll einer Partei oder Gewerkschaft für bis zu fünf Jahre die Durchführung von Demonstrationen verboten werden.

Die Bundesrichter zeigten viel Verständnis für das Bemühen der Politik, Ausschreitungen bei Demonstrationen zu verhindern. Ordnung und Sicherheit seien wichtig, auch für die friedliebenden Teilnehmer von Kundgebungen.

Aber ein jahrelanges, generelles Verbot von Demonstrationen sei verfassungswidrig, urteilten die Richter. In diesem Punkt wird das Genfer Gesetz aufgehoben. Die übrigen Verschärfungen dagegen werden gut geheissen.

Kritik der Richter: Überschäumender Aktionismus

Allerdings kritisierten die Richter das Gesetz als solches deutlich. Ein Wirrwarr sei da angerichtet worden. Dahinter stecke überschäumender Aktionismus von Politikern, die ihren Tatendrang in der Öffentlichkeit auslebten, ohne sich darum zu kümmern, ob sie die Probleme wirklich lösten, kritisierten die Richter.

Unverkennbar stamme das Gesetz noch aus einer Zeit, als die heikelsten Demonstrationen noch nicht anonym über Social-Media-Kanäle organisiert wurden. Heute dagegen müsse sich die Politik gut überlegen, ob zu strenge Vorschriften die Veranstalter nicht in die Anonymität drängen.

Dass das Gesetz trotzdem gutgeheissen wurde, liegt daran, dass die Richter sich bei der heutigen abstrakten Kontrolle grösste Zurückhaltung auferlegten. Das strenge Genfer Gesetz könne sinnvoll angewandt werden. Und falls die Behörden das Augenmass verlieren sollten, könne das Gericht immer noch eingreifen.

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