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Schweiz Bundesgericht weist SAC wegen Gämsen in Schranken

Blauer Himmel und Tiefschnee: Freeriden gibt Wintersportlern das Gefühl von Freiheit. Doch diese Freiheit hat Grenzen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es stützt damit den Kanton Wallis. Er darf nun weiterhin Gebiete für das Freeriden sperren – zum Schutz von Tieren und Pflanzen.

Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil gefällt: Im Zentrum stehen Wildruhezonen, jene Zonen, die im Winter für Schneesportler gesperrt wurden. Dort sollen Wildtiere wie Gämsen und Birkhühner ohne Stress leben können.

Nach einer Beschwerde aus dem Wallis kamen die Richter in Lausanne zum Schluss: Weder der Bergführerverband noch der Schweizer Alpenclub (SAC) haben das Recht, sich gegen solche Schutzgebiete zu wehren.

Walliser Behörden griffen durch

Doch was war passiert? Im Winter vor zwei Jahren hat der Kanton Wallis in Absprache mit zwei Gemeinden entschieden, zwei beliebte Gebiete für Freerider zu sperren. Eines in der Nähe von Zinal und eines bei Nendaz. Beide sind in unmittelbarer Nähe von Skigebieten und wurden häufig befahren.

Die Behörden haben das verboten – als Kompensationsmassnahme für zwei neue Bergbahnen. Das geschah ohne Rücksprache mit den Bergführern vor Ort und mit der lokalen SAC-Sektion.

Die beiden Verbände erhoben daraufhin Beschwerde beim Walliser Kantonsgericht. Dieses entschied im letzten Herbst: Der Kanton handelte richtig. Der SAC und die Bergführer haben kein Mitspracherecht.

Eine Frage der Klarheit

Das Bundesgericht stützt nun den Entscheid. Ein gutes Zeichen für den Walliser Jagdinspektor Peter Scheibler: «Das Gericht hat Klarheit geschaffen über die Frage der Beschwerdeberechtigung.»

Der SAC hat ein Verbandsbeschwerderecht. Er kann dieses aber nur geltend machen, wenn er sich dagegen wehren will, dass Wildtiere und die Umwelt zu wenig geschützt werden. Er kann es nicht einsetzen, wenn er dem Menschen den Vorrang vor der Natur geben will.

«Das ist ein harter Schlag für uns»

Und die Bergführer konnten laut dem Bundesgericht zu wenig gut begründen, warum sie ausgerechnet auf diese zwei Freeride-Abfahrten nicht verzichten können.

Das Urteil enttäuscht den Präsidenten der Walliser Bergführer, Hans Peter Berchtold. «Das ist ein harter Schlag für uns. Wir haben immer betont, dass wir nicht gegen Wildruhezonen sind. Aber wir wollen mit einbezogen werden. Wir hofften, dass dies vom Bundesgericht bestätigt wird.»

Audio
Bergführer und der SAC können Wildschutzzonen nicht verhindern
aus Info 3 vom 12.03.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 34 Sekunden.

Egal wie diese Wildruhezonen begründet werden: Der Kanton Wallis muss auch in Zukunft nur die Gemeinden und die lokalen Tourismusvereine miteinbeziehen bei der Sperrung von Gebieten.

Die Bergführer und der SAC müssen sich in der ganzen Schweiz darauf verlassen, dass die Behörden freiwillig das Gespräch suchen. Und das man so zu einer gemeinsamen Lösung findet. Denn nach dem Urteil des Bundesgerichtes ist klar, dass die Vertreter der Bergsportler auf dem Rechtsweg nichts erreichen können.

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