- Viele teilerwerbstätige IV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten bald eine höhere Rente.
- Zudem werden manche Personen, die bisher keine IV-Rente erhielten, neu Anspruch auf eine Rente haben. Dies, weil ihr Invaliditätsgrad ab 1. Januar 2018 neu berechnet wird.
- Auslöser ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte, das die bisher in der Schweiz angewendete Berechnungsmethode als diskriminierend bezeichnete.
- Der Bundesrat hat nun eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Das neue Berechnungsmodell verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, schreibt er.
Bei der Festlegung des Invaliditätsgrades von Personen, die Teilzeit arbeiten, wird die gesundheitliche Einschränkung im Beruf und im Haushalt bisher separat ermittelt. Dabei wird die berufliche Teilzeitarbeit überproportional berücksichtigt, was meist zu tieferen Invaliditätsgraden und damit zu tieferen Renten führt.
Davon sind heute vor allem Frauen betroffen, die nach der Geburt ihrer Kinder ihr Arbeitspensum reduzieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Berechnungsmethode deshalb als diskriminierend bezeichnet.
Hausarbeit wird höher gewichtet als bisher
Neu sollen nun die gesundheitlichen Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit und jene in der Haus- oder Familienarbeit gleich stark gewichtet werden. Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten von rund 35 Millionen Franken im Jahr. 16'200 Personen beziehen eine Rente, die mit der neuen Berechnung steigen könnte.
Die Änderung führt auch dazu, dass manche Personen neu einen Anspruch auf eine Rente haben. Dies ist dann der Fall, wenn sie mit der bisherigen Berechnungsmethode einen IV-Grad von unter 40 Prozent erreichten und mit der neuen auf über 40 Prozent kommen. Diese Personen müssen aber selber aktiv werden und sich erneut bei der IV anmelden, schreibt das Innendepartement.
Kosten für Neurentner etwa 5 Millionen Franken
Wie viele Personen neu Anspruch auf eine Rente haben und zu welchen Mehrkosten das führt, kann der Bund wegen fehlender Daten nicht genau abschätzen. Er geht von einem Potenzial von etwa 800 bis 1000 Neurentnern aus. Das ergäbe zusätzliche Mehrkosten von 5 Millionen Franken für die IV.
In der Vernehmlassung habe eine überwiegende Mehrheit der Vorlage zugestimmt, schreibt der Bundesrat. Manche Vernehmlassungsteilnehmer – darunter zwölf Kantone – kritisierten, dass die Änderung einen erheblichen Mehraufwand für die IV-Stellen bedeute. Die Entschuldung der IV werde sich durch die Verordnungsänderung voraussichtlich um einige Monate verzögern.