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Geht es korrupten Verbänden an den Kragen?
Aus News-Clip vom 15.05.2013.
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Schweiz Bundesrat sagt Korruption in Verbänden den Kampf an

Die Landesregierung will Bestechung unter Privaten künftig von Amtes wegen verfolgen. Im Visier des Bundesrates stehen vor allem Sportverbände.

Bestechung bei der Vergabe von Sportanlässen wie Fussball-Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen soll in der Schweiz künftig schärfer verfolgt werden. Geht es nach dem Bundesrat, dann wird dieses Delikt schon bald in keinem Fall mehr folgenlos bleiben.

Bestechungsfälle sollen neu im Strafgesetzbuch und als Offizialdelikt geregelt werden. Dazu schickte der Bundesrat eine Vorlage in die Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 5. September.

Anti-Korruptionsbekämpfung bisher ohne Konsequenzen

Bisher sind den Behörden bei Korruptionsvorwürfen die Hände gebunden. Zu einer Verfolgung kommt es in aller Regel nur, wenn eine Anzeige eingereicht wird. Zudem muss eine Marktverzerrung oder Wettbewerbsverfälschung vorliegen – was nicht selbstverständlich ist.

Konkret soll die Privatbestechung damit nicht mehr im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb geregelt sein. Dort wurde der Passus vor sechs Jahren eingefügt – allerdings ohne dass es je zu einer Verurteilung gekommen wäre.

Auch Vereinen drohen Strafen

Relevant ist Sportkorruption für die Schweiz vor allem deshalb, weil grosse Sportorganisationen wie der Weltfussballverband (FIFA), der Europäische Fussballverband (UEFA) oder das Internationale Olympische Komitee (IOC) in der Schweiz beheimatet sind. Diese profitieren auch von vorteilhaften Steuerbedingungen.

Bestechungen bei der Vergabe grosser Sportanlässe würden mit den Änderungen strafbar, heisst es weiter. Das gilt selbst dann, wenn ein Sportverein das Bestechungsgeld erhält. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Druck vom Parlament und von aussen

Sanktionen können auch gegen ein Unternehmen ausgesprochen werden. Mit Sportverbänden seien immer mehr auch grosse wirtschaftliche Interessen verbunden, hält der Bundesrat fest. Zudem profitierten die Verbände von beträchtlichen öffentlichen Geldern, beispielsweise durch die Unterstützung der öffentlichen Hand bei Sportanlässen.

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Korruption in und durch Sportverbände soll strafbar werden
aus Rendez-vous vom 15.05.2013. Bild: Keystone
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Aus diesen Gründen besteht aus Sicht des Bundesrates ein öffentliches Interesse, Bestechung zu bekämpfen. Der Bundesrat reagiert mit der neuen Regelung auf Vorstösse, die das Parlament angenommen hat, aber auch auf Druck von aussen.

Die Anti-Korruptionsgruppe Greco – ein Gremium im Rahmen des Europarates – empfahl der Schweiz, die Privatbestechung wirksamer zu verfolgen. Greco ist vor allem auch dadurch bekannt geworden, weil sie mehr Transparenz in der Schweizer Parteienfinanzierung verlangt.

Zusätzlich zur Privatbestechung will der Bundesrat auch die Strafbarkeit von Bestechung von Amtsträgern ausbauen. Das soll auch gelten, wenn den Amtsträgern nahestehende Person Gelder oder Posten erhalten haben.

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