Der Bundesrat zieht Lehren aus der Debatte nach den gescheiterten Referenden zu den Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien. Damals waren Unterschriften zu spät bei der Bundeskanzlei eingetroffen.
Nun hat er Vorschläge zur Teilrevision des entsprechenden Bundesgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Gemeinden sollen garantieren müssen, dass die Unterschriften bis zum 80. Tag beglaubigt werden können.
Auch Vorschläge für Initiativen
Die zuständige kantonale Stelle soll darum alle Unterschriften, die vor dem 81. Tag eingereicht wurden, vorgängig mit Stimmrechtsbescheinigungen versehen. Dies heisst aber nicht, dass nach dem 80. Tag eingereichte Unterschriften nicht bearbeitet werden.
Heute gilt eine einzige Frist: Bei Referenden müssen 50'000 Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigung innerhalb von 100 Tagen bei der Bundeskanzlei eintreffen.
Für Volksinitiativen schlägt der Bundesrat neu vor, dass die kantonalen Stellen alle bis Beginn des 14. Monats eingereichten Unterschriften mit Stimmrechtsbescheinigungen versehen und zurückschicken soll. Damit werde Belastungsspitzen bei den Kantonen vorgebeugt. Die Einreichungsfrist bleibt unverändert bei 18 Monaten.