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Corona-Hilfen Härtefälle: Unterschiede je nach Kanton – Zürcher müssen warten

1 Milliarde Franken sind für Härtefälle vorgesehen. Doch jeder Kanton entscheidet selbst, wann, wie viel und an wen mögliche Gelder ausbezahlt werden.

Chilbis, Messen, Jahrmärkte und nun auch Weihnachtsmärkte – praktisch alle sind dieses Jahr abgesagt worden. Der Christkindlimarkt in Chur ist einer der wenigen Anlässe, der stattfinden kann. Peter Howald, Präsident des Schweizer Schaustellerverbands, freut sich über die Gelegenheit, wieder einmal normal arbeiten zu können: «Für mich ist es eine Freude, dass man etwas machen kann. Wir sind genug herumgesessen und haben gewartet, bis etwas kommt».

Die Situation in der Branche sei sehr angespannt. «Unsere Situation im Gewerbe ist eine Katastrophe. Es hat viele Berufskollegen, bei denen es nicht mehr lange geht, bis ihnen das Geld ausgeht. Die monatlichen Fixkosten sind enorm», sagt Howald. Mit Geldern, die schon gesprochen wurden, beispielsweise in Form von Krediten, komme man nicht mehr weit. Gefragt sei nun schnelle Hilfe in Form von À-fonds-perdu-Beiträgen.

Umsetzung liegt bei den Kantonen

Peter Howald steht stellvertretend für eine Branche, die dringend auf die heute beschlossene Härtefallhilfe für Unternehmen angewiesen ist. Und das möglichst schnell. Bund und Kantone haben sich darauf geeinigt, eine Milliarde Franken für Härtefall-Betroffene bereitzustellen. Probleme ergeben sich nun in der konkreten Umsetzung. Jeder Kanton muss nun selbst entscheiden, wann, wie viel und an wen mögliche Gelder ausbezahlt werden.

Härtefallprogramme in verschiedenen Kantonen

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Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Voraussetzungen gibt es grosse Unterschiede. Drei Beispiele:

Aargau : Mitte Dezember wird im Parlament eine gesetzliche Grundlage für Härtefälle geschaffen werden. Erste Auszahlungen können bis Anfang Jahr erwartet werden.

Basel-Stadt : Das Härtefallprogramm ist bereits gestartet. 15 Millionen Franken hat die Regierung dafür bereitgestellt.

Zürich : Ab Februar können Gesuche gestellt werden, frühstens ab März kann mit Auszahlungen gerechnet werden. Die vorgesehenen 200 Millionen Franken müssen vom Parlament noch bewilligt werden.

Weshalb die Verzögerung?

Als wirtschaftsstärkster Kanton erhält und stellt Zürich den Löwenanteil der Milliarde. Das gehe aber leider nicht von heute auf morgen, stellt Finanzvorsteher Erich Stocker klar. «Der Regierungsrat darf drei Millionen Franken ausgeben. Für das Härtefallprogramm vorgesehen sind jedoch 200 Millionen Franken. Das muss ins Parlament».

Einige Kantone haben eine bestehende gesetzliche Grundlage, andere müssen diese zuerst schaffen. Das gibt einen anderen Fristenlauf.
Autor: Christoph Brutschin Präsident der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz

Auch in anderen Kantonen könnte noch einige Zeit lang kein Geld fliessen. «Einige Kantone haben eine bestehende gesetzliche Grundlage, andere müssen diese zuerst schaffen. Das gibt einen anderen Fristenlauf», erklärt Christoph Brutschin, Präsident der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren.

Reisebranche sieht Wettbewerbsverzerrungen

In der Reisebranche beschäftigt man sich neben den Verzögerungen noch mit einem anderen Problem. Nicht alle Kantone planen den Härtefallbranchen À-fonds-perdu-Beiträge auszuzahlen. Möglich wären auch weitere Darlehen oder Kredite.

Für Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reiseverbands, ist dies unverständlich. «Vermutlich werden nicht alle Reisebüros gleich entschädigt werden, und das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Alle Reisebüros haben Umsatzeinbussen von bis zu 90 Prozent, egal ob das jetzt in Genf, in Zürich oder im Bündnerland ist». Genau wie die Schaustellerbranche fordert Kunz vom Bund eine einheitliche Lösung.

Eine nationale Lösung aber sei nicht sinnvoll, findet Christoph Brutschin. «Es hat nicht jeder Kanton die gleiche Wirtschaftsstruktur. Das erlaubt ihm eben, jetzt dort gezielt zu helfen, wo es am nötigsten ist». Ob nationale oder kantonale Lösungen für Härtefälle – für einige Vertreter der Schausteller- und Reisebranche dürfte es ohne schnelle Hilfe dann ohnehin schon zu spät sein.

Was ist ein Härtefall?

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Im Covid-19-Gesetz, das Ende September vom Parlament verabschiedet wurde, ist vorgesehen, dass Bund und Kantone «in Härtefällen» gemeinsam Unternehmen finanziell unterstützen können. Das gilt für Unternehmen, die besonders hart von den Folgen der Pandemie getroffen worden sind.

Namentlich erwähnt werden im Gesetz die Eventbranche, die Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe. Ein Härtefall liegt vor, wenn das Unternehmen verglichen mit den Vorjahren 40 Prozent an Umsatz verloren hat.

10vor10 vom 1.12.2020

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