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Corona-Lockdown Beten und Bitten um offene Gotteshäuser

Die Schweiz lockert die Corona-Massnahmen schrittweise – religiöse Würdenträger fordern jetzt eine schnelle Öffnung der Gotteshäuser.

Während Ostern – dem höchsten christlichen Feiertag – blieben die Tore der Kirchen geschlossen und dies «war für viele Menschen sehr schwer zu ertragen», schreibt Bischof und Präsident der Bischofskonferenz, Felix Gmür, in einem offenen Brief an den Bundesrat . Darin fordert er, dass ab dem 21. Mai wieder Gottesdienste abgehalten werden können. «Es ist nicht gut, wenn wir auch Himmelfahrt und Pfingsten nicht öffentlich feiern können. Vor allem jetzt, wo in der zweiten Phase schon einiges geöffnet ist. Das ist nicht vermittelbar», sagt Gmür zu SRF.

Die Schweizerische Bischofskonferenz hat schon seit Ende April ein Schutzkonzept erarbeitet: Die Besucherkapazität wird auf ein Drittel begrenzt und die Kirchen so eingerichtet, dass die Abstandsregeln immer eingehalten werden können. Aus ihrer Sicht steht einer Öffnung der Gotteshäuser nichts mehr entgegen.

Viele Gotteshäuser hoffen auf Öffnung

Nicht nur im Christentum stehen hohe Feiertage bevor. In den Moscheen sollte ab dem 23. Mai Eid al-Fitr – das Fest des Fastenbrechens – gefeiert werden. Laut Mustafa Memeti, Präsident Albanisch Islamischer Verband Schweiz, haben sie auch Schutzkonzepte erarbeitet: «Jeder sollte einen eigenen Teppich mitnehmen für das Gebet. Die WCs und Waschräume müssen wir schliessen.»

Auch in den Synagogen hofft man, bald öffentlich feiern zu können: Schawuot fällt dieses Jahr auf den 28. Mai. Der Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, Herbert Winter, weist darauf hin, dass ein jüdischer Gottesdienst von mindestens zehn erwachsenen Menschen besucht sein soll. «Und ohne das gibt es keine Gottesdienste. Und das ist für jene, die religiös sind, nur sehr schwer zu ertragen», erklärt er.

Für die drei Weltreligionen ist es also wichtig, dass die Gottesdienste ab nächster Woche wieder möglich sind. Der Bundesrat hat sich zu den Forderungen noch nicht geäussert.

Coiffeure, Kosmetik-und Massagesalons ambulante BehandlungenSpitäler, Arztpraxen, Physiotherapie Beerdigungenim grösserenKreis Seit 27. April wieder geöffnet oder erlaubt Gartenbedarf, Blumenläden &Baumärkte Quelle: Ausstiegsfahrplan des Bundesrats Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Alle Betriebe brauchen ein Schutzkonzept. Quelle: Bundesrat, 29.04.20 Noch unklar Verbot vonGrossveranstaltungen mit unter 1000 Personen Bis Ende August Verbot vonGrossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen obligatorische Schulen (Kantone entscheiden) kompletterDetailhandel Ab 11. Mai wieder geöffnet oder erlaubt Gastronomiefür 4er-Gruppen öffentlicherVerkehr Sporttrainings imBreiten- und Leistungssport Reisebüros schrittweiseLockerung derEinreisebeschränkung Ab 8. Juni wieder geöffnet oder erlaubt weitere Schulen,Ausbildungsstätten Museen, Bibliotheken Zoos, botanische Gärten, Schwimmbäder Theater, Kinos,Gottesdienste Bergbahnen Treffen von mehr als 5 Personen Geisterspiele in denProfiligen (def. Entscheid am 27.5.)

Tagesschau 13.5.2020 19.30 Uhr

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