Zum Inhalt springen

Corona-Massnahmen Homeoffice-Pflicht: Das müssen Arbeitnehmende wissen

Arbeiten zu Hause wird vorübergehend zur Pflicht. Was bedeutet das für die Angestellten?

Wer muss zu Hause arbeiten?

Ab Montag, 18. Januar muss überall dort von zu Hause aus gearbeitet werden, «wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist», sagt der Bundesrat. Es gibt also einen gewissen Spielraum für die Vorgesetzten.

Gibt es eine Entschädigung?

Anders als beim Lockdown im vergangenen Frühling ist diesmal in der Verordnung klar festgehalten: Es gibt für die Arbeitnehmenden keine Entschädigung, zum Beispiel für Strom, Miete oder Internet. Grund: Die Anordnung sei ja nur vorübergehend. Aber Spesen, die zur Erbringung der Arbeitsleistung nötig sind, muss der Arbeitgeber bezahlen. Denn diese Kosten fallen auch an, wenn jemand im Büro arbeitet. Hier geht es Beispielsweise um Kosten für Porto, Druckerpatronen oder Papier.

Kann ich trotzdem eine Entschädigung verlangen?

Fragen darf man immer! Wer ab dem 18. Januar im Homeoffice arbeitet und dafür grössere Auslagen hat, etwa für einen externen Bildschirm oder ein deutlich teureres, weil leistungsstärkeres Internet-Abo, für den lohnt es sich auf jeden Fall mit dem Chef oder der Chefin zu reden. Anders ist es für Angestellte, die schon bislang im Homeoffice gearbeitet haben. Dort gilt weiter, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.

Was tun, wenn man zu den gefährdeten Personen gehört und nicht im Homeoffice arbeiten kann?

Gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, müssen vom Arbeitgeber bei vollem Lohn von der Arbeitspflicht befreit werden. In diesen Fällen bestehe ein Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz.

Verbietet Ihnen der Arbeitgeber Homeoffice?

Box aufklappen Box zuklappen

Homeoffice-Pflicht: Seit letzten Mittwoch sagt das BAG klar: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen und durchzusetzen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.

Erzählen Sie uns: Wie sieht es bei Ihnen aus? Wird die Pflicht eingehalten oder verbietet Ihnen der Arbeitgeber trotz Machbarkeit und Umsetzbarkeit Homeoffice? Schreiben Sie uns an kassensturz@srf.ch mit Betreff Homeoffice.

Liebe Grüsse, SRF News

Muss ich im Homeoffice eigentlich immer für die Vorgesetzten erreichbar sein?

Es gelten nach wie vor die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten. Auch im Homeoffice hat man Pausen zugute. Es lohnt sich aber, mit dem Arbeitgeber Präsenzzeiten abzumachen. Und zu vereinbaren, wie schnell man auf E-Mails reagieren soll. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten: Wenn etwa die Anwesenheit von Kindern ungestörtes Arbeiten zu bestimmten Zeiten verunmöglicht, so ist hier vom Arbeitgeber ein gewisses Entgegenkommen zu erwarten.

Die Verordnungen des Bundesrates

Das hat der Bundesrat am 13. Januar kommuniziert Öffentliche Veranstaltungen Massnahmenverlängerung Kulturbetriebe Freizeiteinrichtungen Restaurants Sportanlagen Bleiben geschlossen: Maskenpflicht am Arbeitsplatz bei mehr als einer Person im gleichen Raum Treffen im öffentlichen Raum mit max. 5 Personen Massnahmenverschärfung ab 18. Januar Homeoffice-Pflicht wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen Erhöhter Schutz besonders gefährdeter Personen(Recht auf Homeoffice, gleichwertigenSchutz oder Beurlaubung) Private Treffen mit max. 5 Personen (inkl. Kinder) Empfehlung: aus max. 2 Haushalten Quelle: Bundesrat, 13.01.21
Weiterhin gilt Verbot Veranstaltungen > 100 Personen Einführung Schengen-Grenzkontrollen Einreise aus Italien mit Ausnahmen verboten 10 Mrd. Fr. Soforthilfe Kein Unterricht an Schulen Max. 50 Personen in Restaurants, Bars, Diskotheken Quelle: Bundesrat, 13.01.21 Empfehlung: zu Hause bleiben Fernunterricht an Hochschulen Verbot von Veranstaltungen Geschlossen:Discos und Tanzlokale Maximal 5 Personen bei Sport und Kultur Ausnahmen für unter 16-Jährige (Sport/Kultur) ! Ausgedehnte Maskenpflicht Regeln für Skigebiete Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule

SRF 1 Sondersendung, 13.01.2021, 15 Uhr

Meistgelesene Artikel