Ab sofort gelten in der Schweiz neue Corona-Regeln. Sie betreffen in erster Linie Reisende – zudem werden die Quarantäne-Bestimmungen gelockert. Die Änderungen waren vorletzte Woche vom Bundesrat beschlossen worden. Ein Überblick.
So kann die Quarantäne verkürzt werden: Die zehntägige Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden. Voraussetzung ist, dass sich die betroffene Person – sieben Tage nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person oder sieben Tage nach der Einreise – testen lässt und das Resultat negativ ist. Nötig ist zudem eine Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde . Wer also am siebten Tag negativ getestet wird, kann beim jeweiligen Kanton das Ende der Quarantäne beantragen. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Die Quarantänepflicht gilt auch für Kinder.
Das gilt weiterhin in der Quarantäne: Bis zum Ablauf der Quarantäne muss man sich ständig zu Hause oder in einer anderen geeigneten Unterkunft aufhalten. Personen in Quarantäne müssen jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1.5 Metern einhalten, ausser sie halten sich in der eigenen Wohnung oder etwa in einem Hotel auf. Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten weiterhin für dringliche Geschäftsreisen, Personen, die aus einem wichtigen medizinischen Grund reisen, und für Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben.
Neue Regeln bei der Einreise in die Schweiz: Wer mit dem Flugzeug einreist, muss vor dem Abflug einen negativen Corona-Test vorweisen. Aus welchem Land jemand einreist, spielt dabei keine Rolle. Beim Test muss es sich um einen PCR-Test handeln – Schnelltests sind als Gesundheitsnachweis für Einreisende nicht anerkannt. Ein negatives Testresultat vorlegen muss auch, wer sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Land mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten hat – auch wenn die Person mit Bus, Bahn oder Auto einreist. Innerhalb von zwei Tagen muss die Einreise bei der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet werden.
So funktioniert die Registrierungspflicht: Ab sofort werden die Daten von allen Reisenden per Online-Formular erfasst, unabhängig davon, ob sie per Flugzeug, Bus, Zug oder Schiff einreisen. Das elektronische Einreiseformular kann vor oder während der Reise über einen Computer oder über das Smartphone ausgefüllt werden. Reisende erhalten dann per E-Mail einen QR-Code, der bei der Einreisekontrolle auf dem Smartphone oder als ausgedruckte Bestätigung gezeigt werden muss. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Personen aus Grenzgebieten, die auf dem Landweg einreisen.