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Corona-Massnahmen Neue Quarantäne- und Einreise-Regeln: Das müssen Sie wissen

Ab sofort gelten in der Schweiz neue Corona-Regeln. Sie betreffen in erster Linie Reisende – zudem werden die Quarantäne-Bestimmungen gelockert. Die Änderungen waren vorletzte Woche vom Bundesrat beschlossen worden. Ein Überblick.

So kann die Quarantäne verkürzt werden: Die zehntägige Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden. Voraussetzung ist, dass sich die betroffene Person – sieben Tage nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person oder sieben Tage nach der Einreise – testen lässt und das Resultat negativ ist. Nötig ist zudem eine Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde . Wer also am siebten Tag negativ getestet wird, kann beim jeweiligen Kanton das Ende der Quarantäne beantragen. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Die Quarantänepflicht gilt auch für Kinder.

Das gilt weiterhin in der Quarantäne: Bis zum Ablauf der Quarantäne muss man sich ständig zu Hause oder in einer anderen geeigneten Unterkunft aufhalten. Personen in Quarantäne müssen jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1.5 Metern einhalten, ausser sie halten sich in der eigenen Wohnung oder etwa in einem Hotel auf. Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten weiterhin für dringliche Geschäftsreisen, Personen, die aus einem wichtigen medizinischen Grund reisen, und für Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben.

Anlaufstellen bei Fragen rund um Covid-19

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Kann ich weiterhin für Einkäufe in ein Nachbarland reisen? Und was muss ich bei Reisen in andere Länder beachten? Hier liefert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Antworten.

Folgende Telefonstellen des Bundes stehen täglich von 6 bis 23 Uhr zur Verfügung: Infoline Covid-19-Impfung (058 377 88 92),Infoline zu Fragen rund um das Coronavirus (058 463 00 00), Infoline für Einreisende (058 464 44 88). Der Bund hat zudem online eine Seite mit nützlichen Kontakten und Links aufgeschaltet.

Neue Regeln bei der Einreise in die Schweiz: Wer mit dem Flugzeug einreist, muss vor dem Abflug einen negativen Corona-Test vorweisen. Aus welchem Land jemand einreist, spielt dabei keine Rolle. Beim Test muss es sich um einen PCR-Test handeln – Schnelltests sind als Gesundheitsnachweis für Einreisende nicht anerkannt. Ein negatives Testresultat vorlegen muss auch, wer sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Land mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten hat – auch wenn die Person mit Bus, Bahn oder Auto einreist. Innerhalb von zwei Tagen muss die Einreise bei der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet werden.

Grafik mit Einreisebestimmungen.
Legende: BAG

So funktioniert die Registrierungspflicht: Ab sofort werden die Daten von allen Reisenden per Online-Formular erfasst, unabhängig davon, ob sie per Flugzeug, Bus, Zug oder Schiff einreisen. Das elektronische Einreiseformular kann vor oder während der Reise über einen Computer oder über das Smartphone ausgefüllt werden. Reisende erhalten dann per E-Mail einen QR-Code, der bei der Einreisekontrolle auf dem Smartphone oder als ausgedruckte Bestätigung gezeigt werden muss. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Personen aus Grenzgebieten, die auf dem Landweg einreisen.

Hier finden Sie Hilfe in der Coronazeit

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Corona beschäftigt uns alle. Unten finden Sie eine Liste mit Hotlines und Ratgebern rund um Corona.

BAG Infoline Coronavirus : 058 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)

BAG Infoline Corona-Impfung : 058 377 88 92 (täglich 6 bis 23 Uhr)

Dureschnufe : Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus

Angst und Panikhilfe Schweiz , Hotline: 0848 801 109 (10 bis 12 und 14 bis 17 Uhr)

Eltern-Notruf Schweiz , Hotline: 0848 35 45 55 (24x7)

Pro Juventute , Hotline für Kinder- und Jugendliche: 147 (24x7)

Schweizer Sorgen-Telefon : 143 (24x7)

Suchthilfe Schweiz : Hotline für Jugendliche im Lockdown 0800 104 104 (Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr)

Branchenhilfe.ch : Ratgeberportal für Corona betroffene Wirtschaftszweige

SRF 4 News, 08.02.2021, 05:00 Uhr ; 

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