Zehn Tage müssen Einreisende aus sogenannten Risikoländern und -Regionen in Quarantäne. Die Risikoliste, Link öffnet in einem neuen Fenster wird vom Bund erstellt und unregelmässig aktualisiert. Die aktualisierte Liste gilt ab 15. Januar.
Es gilt die Regelung: Ein Staat oder eine Region eines Nachbarstaates kommt dann auf die Risikoliste, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100'000 Personen (sogenannte 14-Tages-Inzidenz) im betreffenden Staat oder Gebiet in den letzten 14 Tagen um mehr als 60 höher als in der Schweiz ist, und diese Zahl nicht auf einzelne Ereignisse oder örtlich eng begrenzte Fälle zurückzuführen war.
Einreisende aus Risikogebieten müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei den kantonalen Behörden, Link öffnet in einem neuen Fenster melden. Wer sich nicht daran hält, kann mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die aus wichtigen beruflichen oder medizinischen Gründen und ohne Möglichkeit eines Aufschubs in die Schweiz einreisen; oder Personen, die sich aus wichtigen beruflichen oder medizinischen Gründen und ohne Möglichkeit eines Aufschubs in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben und wieder in die Schweiz einreisen.
Die obige Tabelle sowie weitere ständig aktualisierte Grafiken und Kennzahlen finden sich auch im Artikel «So entwickeln sich die Fallzahlen weltweit».
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