Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Wahl eines alternativen Versicherungsmodells wie der Telemedizin können Prämien gespart werden. Dafür verpflichten sich Versicherte, vor einem Arztbesuch eine Hotline zu kontaktieren.
- Dies gilt bei einem Versicherungswechsel auch bei laufenden Behandlungen. Einer Neu-Kundin der CSS-Tochter Sanagate war dies nicht bewusst, die Kasse strich ihr Leistungen in der Höhe von 1600 Franken.
- Eine Motion im Nationalrat wollte solche Fälle verhindern. Kassen sollten bei einem Vergehen Versicherten zunächst eine schriftliche Ermahnung und Information zukommen lassen.
- Gegner der Motion sagten, wer sich für ein günstigeres Modell entscheide, sei sich bewusst, dass es Einschränkungen gebe und müsse sich selber informieren. Dieser Meinung folgte die Mehrheit des Rats.
Eine Versicherte der Billig-Krankenkasse Sanagate muss eine Behandlung ihrer Rückenschmerzen für rund 1600 Franken selber bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht. Der Grund: Die Versicherte hatte es Anfang Jahr nach dem Wechsel von einer anderen Krankenkasse versäumt, vor der Behandlung eine Hotline anzurufen – bei ihrem Telemedizin-Modell wäre dies Pflicht.
Die Frau erklärt im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», sie habe das Telefon versäumt, weil es sich um eine laufende Behandlung handelte und sie sich nicht bewusst gewesen sei, dass sie auch in diesem Fall anrufen müsse.
Sanagate bleibt in den meisten Fällen hart
Als sie die Rechnungen mit dem Hinweis, die Sanagate bezahle die Behandlung nicht, bekam, wurde sie sich ihres Fehlers bewusst. Sie kontaktierte die Krankenkasse, diese blieb jedoch hart und pochte auf die Versicherungsbedingungen. Die Frau bleibt nun auf den Kosten sitzen.
Eine Sprecherin der CSS, der Mutterfirma der Sanagate, erklärt gegenüber «Espresso», man setze alles daran, neuen Versicherten die Bedingungen vor Versicherungsbeginn klar zu machen. Man informiere sie schriftlich und wenn möglich auch telefonisch darüber. Nach Versicherungsbeginn sei die Sanagate jedoch strikt und prüfe ein Entgegenkommen lediglich bei Fällen, welche existenzbedrohend sein könnten. Das sei hier nicht der Fall.
Versicherte sind häufig überfordert
Bereits diesen Frühling berichtet der «Kassensturz» über einen ähnlichen Fall . Und bei der Stiftung für Konsumentenschutz SKS melden sich immer wieder Versicherte, denen das Gleiche passiert ist. Geschäftsführerin Sara Stalder erklärt, die Leute seien gerade bei einem Wechsel der Versicherung häufig mit den Bedingungen und den vielen Klauseln überfordert. Die Bestrafung durch die Krankenkassen sei in diesen Fällen unverhältnismässig hart angesichts des unabsichtlichen Vergehens.
Gewisse Krankenkassen wie Sanagate seien bereits beim ersten Mal besonders strikt, während andere Kassen kulanter seien oder ihre Versicherten bei einem ersten Vergehen standardmässig ermahnen würden.
Dass eine solche Mahnung gesetzlich vorgeschrieben wird, forderte eine Motion von SP- Nationalrätin Marina Carobbio Guscetti. Eine schriftliche Ermahnung würde Fälle wie den der Sanagate-Kundin verhindern und für Klarheit sorgen, so Sara Stalder. Zusätzlich verlangte die Motion, dass als Sanktion keine Leistungen mehr gestrichen werden dürften, sondern lediglich die Rückkehr zu einem Standardmodell mit höherer Prämie.
Gegner der Motion verwiesen auf Spielregeln
Ruth Humbel, CVP-Nationalrätin und Verwaltungsrätin der Krankenkasse Concordia, sprach sich gegen die Motion aus. Sie erklärt gegenüber «Espresso», wer ein Modell mit Prämienrabatten wähle, müsse die Bedingungen genau prüfen. «In jedem Spiel gibt es Spielregeln und diese muss man kennen und sich danach richten.» Man könne nicht jedes Missgeschick, ob bewusst oder fahrlässig, mit einer gesetzlichen Bestimmung korrigieren.
Der «Kassensturz»-Bericht über die Telemedizin-Falle
Die Krankenkasse Sanagate verweigerte einem Patienten die Kostenübernahme für ein teures Medikament. Der chronisch Kranke war im Telemedizin-Modell versichert und vergass, die Krankenkasse rechtzeitig über den nötigen Medikamentenbezug zu informieren. «Kassensturz» zeigte im Mai: So streng bestrafen längst nicht alle Krankenkassen.