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Foie gras Produktion
Legende: Die Produktion von gestopfter Gänse- und Entenleber sorgt immer wieder Empörung. Keystone
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Debatte um Tierschutz Stopfleber darf weiter importiert werden

Der Ständerat ist gegen ein Einfuhrverbot für «tierquälerisch erzeugte Produkte». Sie sollen aber besser deklariert werden.

Darum geht es: Stopfleber, Froschschenkel oder Pelze: Für die einen sind es Delikatessen oder unverzichtbare Luxusgüter, für die anderen reine Tierquälerei. Zu letzterem Lager gehört Matthias Aebischer. In einer Motion fordert der Berner SP-Nationalrat ein generelles Importverbot für «tierquälerisch erzeugte Produkte». Schliesslich, so Aebischer im Nationalrat, würden wir unseren Bauern Tierschutzrichtlinien auferlegen, an welche sich die ausländischen nicht halten müssten: «Sind wir wirklich so dumm?», fragte Aebischer rhetorisch.

Umstrittene Delikatesse

Stopfleber ist die krankhaft vergrösserte Fettleber von Enten und Gänsen. Zur Herstellung wird die Leber der Tiere durch qualhafte Zwangsfütterung auf etwa das Zehnfache ihres Gewichts gebracht. Hauptexporteur von «Foie gras» ist Frankreich. Die Produktion ist in der Schweiz verboten, doch der Import ist erlaubt. (sda)

Die Debatte im Nationalrat: In der Sommersession nahm der Nationalrat die Motion mit 97 zu 77 Stimmen an – zur Freude der Tierschutzorganisationen. Bundesrat Alain Berset stellte sich in seiner Stellungnahme grundsätzlich hinter das Tierwohl und verurteilte tierquälerische Produktionsmethoden. Er bezweifelte allerdings die Praktikabilität eines generellen Verbots. Es sei schwierig bis unmöglich festzustellen, ob gewisse Produkte im Ausland auf «tierquälerische» Art hergestellt worden seien. Schliesslich meldete Berset Zweifel an, dass ein generelles Verbot mit internationalem Recht und Handelsverträgen vereinbar sei.

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«Bestehende Gesetze müssen angewendet werden»
Aus News-Clip vom 29.11.2017.
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Die Debatte im Ständerat: Der Ständerat teilte die Befürchtungen des Bundesrats. Die Stossrichtung der Motion stimme, sie gehe aber zu weit. Zudem sei fraglich, was «tierquälerisch erzeugt» genau bedeute, mahnte Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) an. Die zuständige Kommission forderte stattdessen, dass bestehende Gesetze konsequent umgesetzt werden, konkret bei der Kennzeichnung der Produkte. Der Bundesrat solle zudem einen Bericht ausarbeiten, wie die Deklarationspflicht bei Produkten verschärft werden könne.

Nicht alles was kreucht und fleucht muss der Gaumenfreude geopfert werden.
Autor: Thomas MinderStänderat (parteilos/SH)
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«Wir müssen aufhören, diesen Schund zu konsumieren»
Aus News-Clip vom 29.11.2017.
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Thomas Minder (parteilos/SH) forderte dagegen ein klares Bekenntnis zum Tierschutz: «Egal ob Stopfleber, Pelze, Robbenbabys, Haifischflossen oder Reptilienhäute: Wir tun uns im Rat jeweils schwer, das Tierwohl und Nachhaltigkeit höher zu gewichten als wirtschaftliche Überlegungen.» Die Schweiz als wohlhabendes Land müsse den «Lead» übernehmen und mutig voranschreiten, statt internationale Handelsverträge vorzuschieben. Zudem würden diese Verträge oft Ausnahmen vorsehen.

Im Ständerat wiederholte Bundesrat Berset seine Bedenken betreffend bestehender Handelsverträge und der Schwierigkeit, die Produktionsmethoden im Ausland zu überwachen. Berset appellierte auch an die Eigenverantwortung der Konsumenten, die selber entscheiden müssten, welche Produkte sie kaufen. Wie im bestehenden Recht vorgesehen, sollten fragwürdige Produkte aber klar gekennzeichnet werden.

So wurde entschieden: Die Mehrheit der Ständeräte teilte die Vorbehalte, dass Aebischers Motion zu weit geht und lehnte sie ab. Das Postulat, das eine konsequente Umsetzung bestehender Gesetze und einen entsprechenden Bericht einfordert, nahm er dagegen mit 37 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung an.

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