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Wer eingebürgert ist, integriert sich noch besser
Aus Echo der Zeit vom 02.06.2017.
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Der SVP gefällt's nicht Den Schweizer Pass beantragen – bevor die Hürden höher werden

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden ab 2018 strenger.
  • Einige Kantone und Gemeinden informieren ihre ausländische Bevölkerung aktiv darüber – mit dem Ziel, dass sich möglichst viele von ihnen jetzt noch einbürgern.
  • Das Vorgehen führte im Kanton Zürich zu Protesten von SVP-Seite – das versteht man im Kanton Genf überhaupt nicht.

«Die Fakten zeigen ganz klar, dass alle davon profitieren, wenn sich die dazu berechtigten Menschen einbürgern lassen», sagt die Zürcher SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr. Wer Schweizer geworden sei, sei weniger lang vom Staat abhängig und könne bei politischen Fragen mitentscheiden. «Das stärkt die Demokratie», so Fehr.

Fehr lächelt in die Kamera.
Legende: «Die Einbürgerung stärkt die Demokratie», ist Jacqueline Fehr überzeugt. Keystone

Sie hat deshalb die Zürcher Gemeinden aufgefordert, ihre Ausländerinnen und Ausländer über die Änderungen im Gesetz zu informieren und dem Schreiben einen Musterbrief beigelegt. Daraufhin hat die Stadt Zürich rund 40'000 Personen angeschrieben. Als Reaktion haben nun tatsächlich deutlich mehr Menschen Einbürgerungsanträge gestellt als in den Vorjahren.

Nur wer integriert ist, wird eingebürgert

Die Einbürgerungsbestimmungen auf Bundesebene werden strenger. Wer den roten Pass mit dem weissen Kreuz will, muss ab dem nächsten Jahr eine Niederlassungsbewilligung haben, einen sogenannten C-Ausweis. Er oder sie muss ausserdem eine Landessprache beherrschen und darf in den vorangehenden drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. Das sieht das neue Bürgerrechtsgesetz vor, welches per 2018 in Kraft tritt.

Die SVP regt sich auf

Das Vorgehen der Stadt Zürich sei völlig daneben, sagt Mauro Tuena. Er ist Nationalrat und Präsident SVP der Stadt Zürich. Das nationale Parlament habe sich für die verschärfte Einbürgerungspraxis entschieden. Linke Regierungen wollten diese nun noch rasch umgehen.

Dies betreffe vor allem Ausländer mit einem F-Ausweis, das sind oftmals Personen aus dem Asylbereich. «Genau solche Personen sollen jetzt noch ganz schnell eingebürgert werden», moniert er.

Tuena im Nationalratssaal.
Legende: SVP-Nationalrat Tuena wirft der Linken Missachtung des eidg. Parlaments vor. Keystone

Genf betont Vorteile einer Einbürgerung

Diese Aufregung in Zürich versteht der Sicherheitsdirektor von Genf nicht. Der freisinnige Pierre Maudet geht gar noch aktiver auf jene Personen zu, die sich einbürgern könnten. Sein Departement hat mehrere Schreiben verschickt, Flyer gedruckt und war in den Medien präsent. Derzeit würden in Genf 90'000 Personen die Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllen, sagt Staatsrat Maudet. Bei 10 Prozent von ihnen sei dies im nächsten Jahr nicht mehr der Fall, weil sie Ausweis B oder F hätten.

Maudet spricht.
Legende: FDP-Mann Pierre Maudet sagt: «Es ist dumm, gegen Einbürgerung zu sein.» Keystone

Im Gegensatz zu Zürich gebe es in Genf keine Proteste, auch nicht von der rechten Seite. Maudet versteht nicht, warum man gegen Einbürgerungen sein könne. «Wer sich einbürgern lassen will, muss sich bemühen, eine Sprache lernen und sich integrieren.» Es sei politisch eine «grundlegende Dummheit», gegen Einbürgerungen zu sein.

Auch der Kanton Basel-Stadt mit seinen drei Bürgergemeinden geht offensiv auf seine ausländische Bevölkerung zu. Das Parlament hat vor einigen Jahren eine aktive Einbürgerungsstrategie beschlossen. So gibt es seit 2012 jährlich einen Informationsanlass. Zusätzlich erhalten jedes Jahr die Ausländer, die die Kriterien erfüllen, ein Schreiben.

Bern fährt eine harte Linie

Anders sieht es in Bern aus. Der Kanton plant in diesem letzten Jahr mit der alten Gesetzgebung keine aktive Information für seine ausländische Bevölkerung. Die Einbürgerungsvoraussetzungen seien schon jetzt ähnlich streng, wie jene, die ab 2018 in der ganzen Schweiz gelten, sagt die Leiterin des Zivilstandwesens, Karin Schifferle.

Das kantonale Bürgerrechtsgesetz Berns ist zum Teil sogar noch strenger als das des Bundes. So kann nur eingebürgert werden, wer Sozialhilfegeld, das er in den vorangegangenen zehn Jahren bezogen hatte, vollständig zurückbezahlt hat. Auf Bundesebene sind es lediglich drei Jahre. Das Bundesgericht stützte die bernische Praxis letzten Monat in einem Urteil.

Im Kanton Bern wird sich für Einbürgerungswillige also nicht viel ändern. Daher erübrigen sich hier zusätzliche Informationen für Ausländer. Andere Kantone sehen in einer Informations-Offensive jedoch die grosse Chance, dass sich möglichst viele Ausländer durch Einbürgerung gut integrieren.

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