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Schweiz Der Fluglärmvertrag

Der Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz ist ein Kompromiss. Zumindest aus Sicht der Schweiz.

Die Schweiz garantiert Deutschland längere anflugfreie Zeiten. Der Vertrag sieht vor, dass Anflüge am Abend drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden, nämlich bereits ab 18 Uhr. Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet. Ausserhalb der Sperrzeiten kann sich die Zahl der Anflüge damit nach dem Verkehrsaufkommen entwickeln.

Zudem können Flugzeuge werktags eine halbe Stunde früher als heute Zürich über Süddeutschland anfliegen, nämlich bereits um 6.30 Uhr. Deutschland hat auch einen satellitengestützten gekrümmten Nordanflug akzeptiert, der ausschliesslich über Schweizer Gebiet führen würde.

Ab 2020 müssen rund 25'000 bisher über den Norden geführte Flüge über eine andere Route zum Flughafen Zürich geleitet werden. Geregelt werden die Details im SIL-Objektblatt, das der Bundesrat bis Ende 2013 genehmigen will.

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