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Schweiz Des Mieters liebster Zinssatz

Am Mittwoch publiziert der Bund den neuen hypothekarischen Referenzzinssatz zur Berechnung der Wohnungsmieten. Wie setzt sich dieser zusammen, und wie hat er sich seit seiner Einführung im Jahr 2008 entwickelt? Ein Überblick.

Legende:
Referenzzinssatz für Mieten Die Zahlen sind immer vom September des jeweiligen Jahres. Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)
  • 2008 trat in der Schweiz ein neues System zur Berechnung der Mieten in Kraft: Seither gilt ein vom Bund publizierter, für das ganze Land einheitlich geltender Referenzzinssatz. Vorher waren die Leitzinssätze der einzelnen Kantonalbanken für die Festlegung der Mietzinse massgebend. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den neuen Referenzzinssatz im September 2008 erstmals bekannt gegeben, er betrug 3,5 Prozent.
  • Basis des Referenzzinssatzes bilden die durchschnittlichen Hypothekarzinsen – also diejenigen Zinsen, die Hauseigentümer für ihre Hypotheken bezahlen müssen. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kalkuliert den Durchschnittssatz alle drei Monate neu.
  • Das BWO veröffentlicht den Referenzzinssatz schliesslich zu Beginn der Monate März, Juni, September und Dezember. Der Wert wird aufs Viertelprozent auf- oder abgerundet. Ein Durchschnittszinssatz von 1,62 Prozent würde beispielsweise auf 1,50 Prozent abgerundet, während ein Satz von 1,63 Prozent auf 1,75 Prozent aufgerundet würde.
  • In den vergangenen Jahren befanden sich die Hypothekarzinsen kontinuierlich auf dem Sinkflug. Seit seiner Einführung kennt der hypothekarische Referenzzinssatz denn auch nur eine Richtung: nach unten. Anfang Juni 2015 erreichte er die bis dahin rekordtiefen 1,75 Prozent (siehe Grafik).
  • Sinkt der Referenzzinssatz, haben Mieter grundsätzlich Anrecht auf eine Mietzinssenkung. Doch obwohl sich der Referenzzinssatz seit seiner Einführung halbiert hat, stiegen die Mietzinse der bestehenden Verträge um fast 8 Prozent. Dies hat verschiedene Gründe. Die Mehrzahl der Vermieter gibt den günstigeren Zinssatz erst auf Nachhaken der Mieter weiter. Zudem können die Vermieter die Miete erhöhen, wenn etwa Investitionen getätigt werden oder wenn die Betriebs- und Unterhaltskosten gestiegen sind. Wie Mieter vorgehen können, lesen Sie hier, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen.
  • Der nächste Referenzzinssatz wird Anfang September 2016 publiziert.

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