Drei der vier irakischen Unterstützer der Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) sind vom Bundesstrafgericht zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Gericht folgte weitgehend den Forderungen der Bundesanwaltschaft, blieb aber hinter dem beantragten Strafmass zurück.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass drei der Iraker versucht hatten, Informationen, Material und Personal in die Schweiz zu bringen, die für die Durchführung eines Anschlags notwendig sind. Ein Anschlagsplan war gemäss der Bundesanwaltschaft bereits «klar initialisiert» worden. Laut Gericht ist eine terroristische Aktivität zwar naheliegend aber nicht zwingend gewesen.
Aufruf zum Kampf ist erwiesen
Der im Rollstuhl sitzende Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Die drei Richter gelangten zu der Ansicht, dass der Hauptangeklagte eine direkte Verbindung zu einem mutmasslichen Mitglied des IS unterhielt.
Die ihm zur Last gelegten Chatprotokolle würden als Aufruf zum Kampf gelten, auch wenn nicht alle Schlüsselwörter einen zwingend aggressiven Charakter gehabt hätten, so das Bundesstrafgericht.
IS-Unterstützung in den sozialen Medien
Der zweite Angeklagte wurde ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Er wirkte nach Ansicht des Gerichts in der Schweiz am Aufbau einer IS-Zelle mit.
Der dritte angeklagte Iraker erhielt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, weil er mit seinen Aktivitäten in den sozialen Medien den IS unterstützt hatte. Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Unterstützung einer kriminellen Organisation sei nicht erwiesen, befand das Bundesstrafgericht.
In gut zwei Jahren frei
Die Richter blieben damit unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für zwei der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Für die beiden anderen fünfeinhalb beziehungsweise zweieinhalb Jahre.
Drei der Angeklagten befinden sich bereits seit April 2014 in Untersuchungshaft – die verbüsste Zeit wird dem Strafmass angerechnet.
IS-Mitglieder in der Schweiz
Bundesanwalt Michael Lauber zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Aus der Sicht der Strafverfolgungsbehörden sei die internationale Zusammenarbeit «essenziell» gewesen. So sei zum Beispiel ein «Operative Agreement» mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet worden, sagte Lauber vor Medienvertretern.
Beunruhigend sei, dass das Gericht heute festgestellt habe, dass es zwei Mitglieder des IS in der Schweiz gegeben habe. Die Gewaltdarstellungen in den sozialen Medien stelle eine «grosse Herausforderung» dar, so Lauber. Die Schweiz toleriere keinen Missbrauch ihrer liberalen und offenen Werteordnung.
Urteil nicht rechtskräftig
Die Verurteilten können nach Verbüssung ihrer Strafen nicht nach Irak ausgeschafft werden, da dies als risikoreich eingestuft wird, wie die Vertreterin der Bundesanwaltschaft im Prozess ausührte.
«Sie kommen in zwei Jahren frei, das hat eine politische Dimension», sagt SRF-Gerichtskorrespondent Alexander Grass. Das Bundesstrafgericht habe die Verurteilten als «Terroristen» bezeichnet, nun habe die Schweizer Politik zwei Jahre Zeit zu entscheiden, was mit den Männern nach Verbüssung ihrer Strafe geschehen solle.
Das Urteil des Bundesstrafgerichts ist nicht rechtskräftig. Es kann sowohl von den Verurteilten wie von der Bundesanwaltschaft ans Bundesgericht weitergezogen werden.
«Besonders verwerfliche Motive»
Während des Prozesses hatte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft dem im Rollstuhl sitzenden Angeklagten besonders «verwerfliche Motive» vorgeworfen. Er habe grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt und das Gastrecht der Schweiz missbraucht. Er habe in der Schweiz «alle hinters Licht» geführt, indem er falsche Angaben im Asylverfahren machte, sich Leistungen im Sozialsystem erschlich und behauptete, dass er von Terroristen verletzt worden sei. Seit seiner Verhaftung vor zwei Jahren, habe er keine Frage schlüssig und widerspruchsfrei beantworten können. Die Kommunikation zwischen den nun verurteilten Männern und weiteren Personen in Irak und in Syrien wurde unter anderem mittels Facebook bewerkstelligt. Dabei verwendeten die mutmasslichen Terroristen Codewörter. So soll «Brot backen» für Bomben bauen oder «Wassermelonen» für Bomben gestanden haben. Vor Gericht sagte der erste Angeklagte jedoch, dass die kopierten Chat-Gespräche nicht korrekt übersetzt worden seien. Unter Bezugnahme auf den deutschen Islamwissenschaftler Guido Steinberg wies die Staatsanwältin allerdings nach, dass die genannten Codewörter auch in anderen Kontexten des IS gebräuchlich seien. |
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