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Digital wählen und abstimmen E-Voting hat grünes Licht vom Bundesrat

  • Nach Pilotversuchen soll das E-Voting in den regulären Betrieb übergehen. Das will der Bundesrat.
  • Dazu muss er das Gesetz über die politischen Rechte ändern. Die Anhörung dazu läuft bis Ende April 2019.
  • Praktisch sicher ist, dass sich das Volk zu E-Voting äussern wird; entweder stimmt es über das Gesetz ab oder über eine Volksinitiative.

Seit 2004 laufen in verschiedenen Kantonen Versuche mit E-Voting. Eine Expertengruppe war im Juni 2018 zum Schluss gekommen, dass E-Voting funktioniere, sofern es auf einem wirklich sicheren System laufe.

Im neuen Gesetz über die politischen Rechte macht der Bundesrat strenge Vorgaben für die Sicherheit dieser Systeme. So müssen die Wahl- und Abstimmungsprozesse vollständig verifizierbar sein. Ebenso muss das Stimmgeheimnis unter allen Umständen eingehalten werden.

Zangengeburt E-Voting

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Momentan gibt es E-Voting in zehn Kantonen. In fünf (FR, BS, SG, NE, GE) können sowohl Auslandschweizer wie inländische Stimmberechtigte mitmachen. In den Kantonen BE, LU, AG, TG und VD sind nur Auslandschweizer berechtigt.

Der Kanton Genf hat ein eigenes System für E-Voting entwickelt. Er wird es aber im Februar 2020 einstellen, weil das Geld für die Weiterentwicklung fehlt. Von diesem Entscheid sind auch die Kantone SG, LU, AG, BE und VD betroffen, weil sie die gleiche Plattform verwenden.

Schon 2015 hatte das E-Voting einen Rückschlag erlebt. Damals verweigerte der Bundesrat einem System die Zulassung. Dieses war von einem Konsortium von 9 Kantonen entwickelt worden. Einige davon wechselten dann auf die Plattform des Kantons Genf.

Nach dem Aus für das Genfer System bietet nur noch die Schweizerische Post eine E-Voting Plattform an. Der Bundesrat kündigt an, der Quellcode werde im ersten Quartal 2019 veröffentlicht. Dann würden auch testweise Hackerangriffe auf das System durchgeführt.

Weiter muss das System transparent sein. Das heisst, der Quellcode muss offen gelegt sein. Ebenso müssen das System und der Betrieb zertifiziert sein. Und die Kantone sind verpflichtet, die Risiken laufend zu beurteilen.

Gegner planen Volksinitiative

Die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision ist nur eine Hürde, die das E-Voting in der Schweiz noch nehmen muss. Gegner sehen das digitale Wählen und Abstimmen als Gefahr für die Demokratie. Jedes System sei verwundbar, betonen sie. Und wenn die Bevölkerung Zweifel hege an der Sicherheit des E-Votings, würde dies grundsätzliche Zweifel an den demokratischen Prozessen schüren.

Gegner des E-Votings sind zum Beispiel die Nationalräte Balthasar Glättli (Grüne) und Franz Grüter (SVP). Sie haben diverse Jungparteien und den Chaos Computer Club hinter sich geschart. Letzterer hatte im November eine Lücke im vom Kanton Genf entwickelten E-Voting System aufgedeckt.

Glättli und Grüter haben einen Initiativtext formuliert, der ein Moratorium von mindestens fünf Jahren für das E-Voting verlangt. Die Initiative ist aber noch nicht lanciert worden. Aber eine Volksabstimmung ist sehr wahrscheinlich. Gegen das revidierte Gesetz über die politischen Rechte könnte es ein Referendum geben. Und auch wenn einzelne Kantone das E-Voting einführen wollen, könnte sich das Volk einschalten.

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