Das Luzerner Stadtparlament sollte am Donnerstag einschränkende Regeln für Online-Plattformen wie Airbnb beschliessen. Das Problem: In den letzten Jahren wurden immer mehr Wohnungen kommerziell für Touristen oder als Übergangswohnungen vermietet. Langzeitmieter ziehen den Kürzeren. Obwohl alle Parteien im Parlament gewissen Handlungsbedarf sahen, konnten sie sich aber noch nicht auf eine Regelung einigen.
Verschiedene Ideen
Ein Vorstoss kam aus den Reihen der SP. Sie verlangte, dass Wohnungen künftig an lediglich 90 Tagen im Jahr über Airbnb vermietet werden dürfen. Dem restlichen Rat war dies zu radikal. Auch die Grünen und Grünliberalen hatten eine Idee: Lediglich ein Prozent aller Wohnungen eines Quartiers dürfen per Airbnb oder ähnlicher Plattform vermietet werden.
Die bürgerlichen Parteien wollten diese Grenze eher auf zwei Prozent anheben, so wie es auch die Stadtregierung empfohlen hatte. An ihrem Widerstand scheiterte also auch der Vorstoss der grünen Parteien.
Nun geht das Thema zurück an den Stadtrat. Dieser will die Regelungen zu Airbnb in die Bau- und Zonenordnung nehmen, welche nächstes Jahr neu aufgelegt wird. Nach der Diskussion im Parlament läuft es nun darauf hinaus, dass es eine Prozentregelung geben wird – in welcher Höhe ist noch offen.
Genf geht vor
Luzern ist mit den Sorgen um Airbnb nicht allein. Auch in anderen Schweizer Städten sind reihenweise Miet-Wohnungen vom traditionellen Markt verschwunden und auf Airbnb wieder aufgetaucht. Jüngst wurde deswegen sämtlichen Mietern einer Liegenschaft im Zürcher Letzigrund-Quartier gekündigt .
Wie in Luzern ist die Politik deshalb auch in anderen Gemeinden daran, Gesetze zu erlassen, die diesem Trend etwas entgegenhalten. Sie sehen ähnliche Lösungen vor. So hat in Interlaken das Parlament im Dezember eine neue Zonenordnung verabschiedet, die festlegt, wie viele Wohnungen als Erstwohnungen benutzt werden müssen und deshalb nicht für Airbnb-Gäste reserviert sein dürfen. Im Zentrum ist dies ein Viertel der Wohnungen, auf dem restlichen Gemeindegebiet die Hälfte.
Oder Genf: Da ist bereits ein Gesetz in Kraft, welches vorschreibt, dass Wohnungen an maximal 60 Tagen im Jahr auf Airbnb vermietet werden dürfen.
Airbnb wird bleiben
Doch wirken diese neuen Regeln überhaupt? Dafür müsse man den Blick ins Ausland richten, sagt Marcus Roller, Leiter der Forschungsstelle Tourismus an der Universität Bern. Da es hierzulande noch wenige solcher Gesetze gebe, fehle auch die Datengrundlage für entsprechende Statistiken. «Andere Länder kennen ähnliche Regelungen bereits etwas länger und da gibt es auch schon erste Erkenntnisse. Die Auswertungen zeigen deutlich, wie die Miet- und Immobilienpreise wieder gesunken sind.»
Die Gesetze aus Luzern, Interlaken oder Genf versprechen also eine wirkungsvolle Regulierung von Airbnb. Den Siegeszug der Plattform könne dies jedoch nur bedingt bremsen, ist Marcus Roller überzeugt. «Der Trend zur Entprofessionalisierung des Tourismus hält an.» Dies habe auch die Coronakrise gezeigt. «Der Drang auf Zweitwohnungen war gross.» Gebucht wurden diese häufig auch über Airbnb.